Auskunftsrecht

Die unveröffentlichten Antworten auf die Anfragen der Freien Wähler

Unverzichtbares Element eines demokratischen Rechtsstaates ist die Gewaltenteiliung. Eine wichtige Aufgabe des Gemeinderates, also der vom Volk gewählten Mitglieder der Vertretung, ist die Kontrolle der ausführenden Gewalt, also der Verwaltung. Jedes Ratsmitglied hat das Recht und die Pflicht, eigenverantwortlich an den Aufgaben des Rates mitzuwirken.

Die Freien Wähler nehmen ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten ernst.

Auskunftspflichtig ist logischerweise und laut Gesetz der Bürgermeister als Leiter der Verwaltung, also der sogenannte Hauptverwaltungsbeamte (HVB).

Rechtsgrundlage für die Fragen der Ratsmitglieder und Fraktionen an den Bürgermeister ist Satz 2 des § 56 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) sowie die §§ 5 und 10 der GO (Geschäftsordnung) des Rates.

Die Auskünfte haben wahrheitsgemäß, unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern!) und vollständig zu erfolgen. Die Auskunft darf nicht ausweichen und nichts Wesentliches vorenthalten.

Hier werden demnächst die Fragen der Freien Wähler an den Bürgermeister und seine Antworten auf unsere Fragen veröffentlicht. Eigentlich wäre es selbstverständlich gewesen, unsere Fragen öffentlich unter dem eigens dafür in jeder Tagesordnung jeder Ratssitzung aufgeführten Tagesordnungspunkt "Anfragen" zu beantworten, aber Martens macht das nicht mehr. Die Freien Wähler sind für Transparenz angetreten und wir schaffen sie, indem wir unsere Fragen und die Antworten darauf hier veröffentlichen.

Bei den bisherigen Antworten haben wir den begründeten Eindruck, dass unsere Fragen nicht immer wahrheitsgemäß beantwortet worden sind, so wie in diesem Fall, vgl. "Der Hampelplatz".

Spende eines Pavillons mit Tisch und Bänken

Nach Aussage von Bürgern am Neuhäuser Deich ist vor einigen Jahren die Spende eines Pavillons mit Tisch und Bänken aus den Überschüssen des Straßenfestes am Neuhäuser Deich angeboten worden. Die Spende von Tisch und Bänken wurde angenommen, die des dazugehörigen Pavillons dagegen abgelehnt. Tisch und Bänke wurden am Rastplatz errichtet.

 
 
Frage
Antwort
C 1

Ist der geschilderte Sachverhalt zutreffend?

Nein.
C 2

Wenn ja, was ist dem ggf. hinzuzufügen?

Die Beantwortung dieser Frage erübrigt sich.

C 3

Wenn nein, was ist unzutreffend?

Es handelte sich nicht um eine Spende. Die Bürger haben auf Eigeninitiative die Tische und Bänke hingestellt, nachdem sie von der Verwaltung die Zustimmung bekamen.

C 4

Wann wurde die Spende angeboten?

Es ist keine Spende angeboten worden.

C 5

Wie hoch war der angebotene Spendenbetrag in Euro?

Der Gemeinde ist es nicht bekannt.

C 6

Wie hoch war der entgegengenommene Spendenbetrag?

Der Gemeinde ist es nicht bekannt.

C 7

Wurde das Angebot dem Rat vorgelegt?

Nein, weil es eine Eigeninitiative der Neuhäuser Deicher war.

C 8

Wenn ja, wie hat der Rat entschieden? (Protokoll)

Beantwortung erübrigt sich.

C 9

Wenn nein, warum wurde das Angebot dem Rat nicht vorgelegt? (Rechtsquelle)

siehe Antwort zu Frage C 7.

C 10

Wenn nein, wer hat über die Annahme/Ablehnung entschieden?

siehe Antwort C 7.

C 11

War der Entscheidungsträger zur Entscheidung befugt? (Rechtsgrundlage)

Es gab keinen Entscheidungsträger.

C 12

Wie ist die Ablehnung mit dem Wohl der Gemeinde in Einklang zu bringen?

siehe Antwort zu C 7 und 11.

Ist das offen und ehrlich? So lassen wir uns nicht abspeisen, da können Sie sicher sein.