Martens und das Öffentlichkeitsprinzip
Wohl ein jeder von uns hat schon einmal etwas von "Herrschaftswissen" gehört oder auch von "Wissen ist Macht", ebenso wie "das Volk dumm halten". In Neuhaus ist das leider ein ernst zu nehmendes Thema. So neugierig Martens einerseits ist (Wer hat sich noch nicht von ihm ausgefragt gefühlt?), so zugeknöpft ist er bei vielen Dingen, die öffentlich sind. Jüngstes Beispiel: Nach Schließung der letzten Ratssitzung fragt er die noch anwesenden Ratsmitglieder, wer von ihnen einem der Zuhörer den Haushaltsplan ausgehändigt hätte. Er erhält keine Antwort und erregt sich darüber, was für ein verwerfliches Verhalten es wäre, den Haushaltsplan für 2013 einem Nichtratsmitglied zur Verfügung zu stellen.
Man beachte bitte:
Es handelt sich um den öffentlichen Haushalt der öffentlichen Verwaltung, der in öffentlicher Ratssitzung beraten wurde. Was bitte ist daran geheim? Was ist verwerflich daran, interessierten Mitbürgern Einblick zu geben? Genau diesen Haushaltsentwurf hatte Martens an die anwesende Presse gegeben, aber das verschwieg er.
Bestimmt in Neuhaus nur einer, wer was wann wissen darf, oder gelten unsere Gesetze hier auch?
Grundsätzlich ist die öffentliche Verwaltung und auch die öffentliche Ratsarbeit öffentlich, oder nicht? Es muss Gründe dafür geben, etwas geheim zu halten, und nicht etwa Gründe, um etwas zu veröffentlichen. Wer diesen Öffentlichkeitsgrundsatz missachtet, muss sich die Frage nach seinem Rechtsstaatsverständnis gefallen lassen.
In § 64 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist Näheres zum Öffentlichkeitsgrundsatz geregelt. Die Freien Wähler kennen die Rechtsgrundlagen.
Um all das geht es hier, z. B. auch die Anfragen der Freien Wähler, die nicht in der öffentlichen Ratssitzung behandelt worden sind. Die Freien Wähler haben Transparenz versprochen und wir halten unser Versprechen, demnächst mehr dazu.