Zehn Kreuze

Das kleine Einmaleins der Kommunalwahl + Musterstimmzettel zum Download

Bis zu 56 cm breit und 42 cm hoch sind die Stimmzettel der Kommunalwahl. Das sind schon ganz ordentliche "Lappen"!

Darauf ist Platz für eine Vielzahl von Kandidaten, wie man auf den Musterwahlzetteln zum Download sehen kann:

24 Kandidaten für den Gemeinderat

42 Kandidaten für den Samtgemeinderat

60 Kandidaten für den Kreistag

aber nur ein Kandidat für das Amt des Samtgemeindebürgermeisters der neuen großen Samtgemeinde Land Hadeln.

Wählen ist da nicht mehr ganz so einfach, denn neben der Vielzahl der Kandidaten hat jeder Wähler auch 3 Stimmen bei der Gemeinderatswahl, der Samtgemeinderatswahl und der Kreistagswahl, also 3 x 3 + 1 für den Samtgemeindebürgermeister sind insgesamt 10 Kreuze, die man machen darf.

Die 3 Stimmen pro Wahlzettel darf man beliebig verteilen. Man kann die Kandadaten wählen, aber auch die jeweilige Liste ganz oben ankreuzen. Wenig Sinn macht es natürlich, jeder der drei Listen eine Stimme zu geben, also sich nicht zu entscheiden.

Wir haben das sogenannte Verhältniswahlrecht. Das bedeutet, dass die Zusammensetzung der Räte sich danach richtet, wieviel Stimmen die jeweilien Listen bekommen haben.

Bei der letzten Kommunalwahl 2011 waren die 11 Ratssitze wie folgt verteilt:

52,80 % CDU = 6 Sitze im Gemeinderat

23,76 % Freie Wähler Neuhaus = 3 Sitze

20,93 % SPD = 2 Sitze

2,49 % Die Linke = 0 Sitze

Jedes Kreuz auf der CDU-Liste ist also immer eine Stimme für Georg Martens, jedes Kreuz bei der SPD ist eine Stimme für Stefan Eichsteller und jedes Kreuz bei Freie Wähler Neuhaus eine Stimme für Walter Rademacher als Bürgermeister.

Bei der letzten Kommunalwahl 2011 gab es in Neuhaus 1013 Wahlberechtigte, 727 davon wählten, 13 Wahlzettel waren ungültig, also verblieben 714 gültige Wahlzettel.und 2121 gültige Stimmen. Daraus errechnet sich eine Wahlbeteiligung von 71,76 %, also überdurchschnittlich.

Schönfärberei

Wie man eine juristische Bruchlandung verklären kann

Die Freien Wähler Neuhaus waren durch die starrsinnige Haltung des Bürgermeisters Ende 2015 gezwungen worden, ihr gesetzlich geregeltes Recht einzuklagen, Näheres s. Artikel Geldverbrennung im Flecken. Dieser Vorgang ist bei klarer Rechtslage ohnehin schon grotesk. Was der Bürgermeister dann aber aus seiner juristischen Bauchlandung im Tagesordnungspunkt Bericht des Bürgermeisters daraus machte, ist ein Lehrstück für Propaganda.

Wir veröffentlichen den Vergleich daher an dieser Stelle erstmals und stellen ihn der Niederschrift der Ratssitzung vom 10. März 2016 gegenüber.

Der Vergleich lautet:

„Der Beklagte/Antragsgegner verpflichtet sich, die Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung vom 10.03.2016 zu nehmen, die der Antragsteller/Kläger mit Schriftsatz vom 23. Februar 2015 und 27. Mai 2015 beantragt hat. Dies betrifft die Komplexe „Änderung der Nutzungssatzung des Hafenschuppens" (Antrag vom 23.02.2015), „nicht wahrheitsgemäße Auskünfte des Bürgermeisters nach § 56 Absatz 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz in Ratssitzungen" (Antrag vom 27.05.2015), „Verhalten des Bürgermeisters gegenüber Ratsmitgliedern" (Antrag vom 27.05.2015).

Die Antragsgegnerin/Klägerin wird ihre Anfragen, die sie am 11. September 2015 und am 15. September 2015 gestellt hat, (siehe Schriftsatz vom 7. Dezember 2015 Ziffern 1 bis 3) erneut stellen. Sie wird dabei, wie auch künftig, darauf verzichten ausdrücklich um wahrheitsgemäße Beantwortung zu bitten. Auch andere Hinweise auf die Wahrheitspflicht nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz wird die Fraktion nicht machen.
Die Beklagte/Antragsgegnerin verpflichtet sich, diese Anfrage sodann so zu beantworten wie die Geschäftsordnung das vorsieht.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.“

Fazit: Unseren Anträgen wurde im vollen Umfang entsprochen.

Und so berichtete der Bürgermeister darüber in der Ratssitzung:

„Klage und Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz

Wie bereits am 10. Dezember 2015 berichtet hat die Fraktion der Freien Wähler – vertreten durch den Sprecher Walter Rademacher – am 28.10.2015 beim Verwaltungsgericht Stade Klage erhoben und begehrt den vorläufigen Rechtsschutz gegen den Hauptverwaltungsbeamten des Fleckens Neuhaus (Oste) wegen Nichtbeachtung des § 56 NkomVG und der GO. In der Angelegenheit fand am 05.02.2016 ein nichtöffentlicher Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage vor der Berichterstatterin der 1. Kammer, der Präsidentin des Verwaltungsgerichtes Stade, statt. Bei dieser Erörterung hat die Richterin zunächst darauf verwiesen, dass die Fraktion der Freien Wähler nicht klagebefugt sei, sondern nur das einzelne Ratsmitglied.

Das Antragsrecht/ Auskunftsrecht nach § 56 NkomVG ist kein Fraktionsrecht, sondern ein Recht eines jeden Mitgliedes des Rates. Sie merkte auch an, dass der Bürgermeister Anfragen der Mitglieder des Rates, die sich auf Tatsachen beziehen müssen und respektvoll zu stellen sind, durch den Bürgermeister zu beantworten sind. Die Erörterung endete dann mit einem Vergleich, der von der Präsidentin laut auf einen Tonträger diktiert wurde.“

Wohlbemerkt, es geht um ein und dieselbe Sache. Es liest sich aber fast so, als wenn es zwei verschiedene Veranstaltungen gewesen wären. Vom Kern der Sache, um die es ging und von der juristischen Bauchlandung des Bürgermeisters keine Spur, dafür Banalitäten wie das laute Diktieren auf einen Tonträger. Ja, das ist Standard bei den Gerichte heute, was ist daran erwähnenswert in einer Ratssitzung und einer Niederschrift dazu?

Allerdings hat es einen ziemlich schalen Beigeschmack, wenn man nicht um die „wahrheitsgemäße“ Beantwortung der Fragen bitten darf, nachdem der Rat so oft belogen worden ist. Wer die gewählten Volksvertreter belügt, hat seine Hut zu nehmen, genau wie schon Franz-Josef Strauß, Uwe Barschel und viele andere bekannte Politiker zuvor.

Geldverbrennung im Flecken

Wie Unvernunft und Unwissen uns noch ärmer machen

Fast 10.000 Euro Kosten sind dem schönen aber armen Flecken Neuhaus durch sinnlose und vermeidbare Gerichtsverfahren in den letzten 5 Jahren entstanden. Sinnlos deshalb, weil die Rechtsposition des Flecken aussichtslos war. Wenn man keine Chance hat, braucht man nicht klagen.

Das erste Verfahren um den illegalen Wohnmobilstellplatz im Historischen Hafen kostete ca. 7.500 Euro, wir hatten darüber mehrfach berichtet.

Beim zweiten Verfahren ging es darum, dass der Bürgermeister die Fragen der Freien Wähler nicht beantworten wollte und unsere Anträge nicht auf die Tagesordnung setzen wollte. Es endete mit einem Vergleich, in dem der Bürgermeister in beiden Punkten nachgeben musste. Die Richterin ließ von Anfang an keinen Zweifel daran, dass die Rechtslage eindeutig zu Gunsten der Freien Wähler Neuhaus war.

Die Kosten von insgesamt 2.353,27 Euro hatte der Flecken zu tragen. Der Löwenanteil von ca. 1.900 Euro entfiel dabei auf den Anwalt des Bürgermeisters. Die Freien Wähler hatten sich keinen Anwalt genommen, um Kosten zu sparen. Dieser Anwalt blieb dann in der Verhandlung weitgehend stumm, weil es in so aussichtslose Position auch nicht viel zu sagen gab, leicht verdientes Geld also. Er war der klare Gewinner des Tages.

Der Bürgermeister musste den Anträgen der Freien Wähler stattgeben. Er musste die von uns gestellten Fragen beantworten und die von uns beantragten Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung setzen. Das hätte er auch ohne Klage machen können, aber all unsere Versuche waren vergeblich, der Starrsinn war stärker als die Gesetzestreue. Unser Schreiben an den Bürgermeister blieb unbeantwortet und die Kommunalaufsicht verwies uns auf den Klageweg. Also konnten wir unser Recht leider nicht anders durchsetzen.

Nur der Bürgermeister hätte diese Klage vermeiden können, aber er provozierte lieber ein Gerichtsverfahren.

Doch es geht so weiter, fast 10.000 sinnlos verschleuderte Euro allein in dieser Wahlperiode sind wohl noch nicht genug. Es droht ein weiteres unnötiges Gerichtsverfahren, und zwar um die Renovierung der Wohnung, in der sich bis Ende Juli der Jugendtreff befand.

Die Gemeinde hatte für den Jugendtreff eine Wohnung in der ehemaligen katholischen Kirche angemietet. Das Gebäude wurde verkauft, und der Bürgermeister begann Streit mit der neuen Eigentümerin. Daraufhin wurde der Mietvertrag zum 31. Juli 2016 gekündigt.

Diese Wohnung befindet sich jetzt in einem unbewohnbaren Zustand.

Zunächst waren die Türen nicht in der Wohnung und es hieß, es hätte keine Türen gegeben. Eine Wohnung ohne Türen? War das ernst gemeint? Aber dann wurden sie wieder gefunden – im Keller des ehemaligen Neuhäuser Rathauses.

Doch fast alle Türen sind beschädigt, teilweise erheblich: Überstrichene, eingedrückte und farblich nicht passende Blendrahmen und nicht sachgerechte Reparaturen von Schäden durch Türaufbrüche, überstrichene Elektroinstallation und Fußleisten, keine Wand ist in einem einwandfreien übergabereifen Zustand, zwei Leichtbauwände sind eingedrückt, weiße Kunststofffensterrahmen voller Paketbandkleberesten, ein beschädigter Fensterflügel usw. ergeben insgesamt einen Zustand, der mehr an Mietnomaden als an eine Kommune als Vormieter denken lässt.

Wer möchte so wohnen?

In so einem Zustand bietet man eine Wohnung nicht zur Übergabe an, wenn man als Vertragspartner ernst genommen werden will und Wert auf einen guten Ruf legt.

Das Angebot der Eigentümerin, gegen eine angemessene Pauschale die Renovierung selbst vorzunehmen, wurde als zu hoch abgelehnt. Jetzt läuft es auf einen Rechtsstreit heraus, in dem der Flecken wieder einmal keine gute Ausgangsposition hat. Es werden Angebote von Firmen eingeholt, und dann wird es richtig teuer. Daneben summiert sich der Mietausfall, denn die Wohnung ist derzeit so nicht bewohnbar. Zur Krönung kommen dann wohl die Verfahrenskosten noch dazu, und am Ende wird es für den Flecken doppelt bis dreifach so teuer, wie das Angebot der Eigentümerin war.

So wird wieder sinnlos das Geld zum Fenster rausgeworfen, das wir so dringend für unsere Straßen, Gehwege, Kanäle; Spielplätze usw. brauchen, am liebsten ohne Ratsbeschluss. Aber das lassen wir nicht zu und haben das Thema auf die Tagesordnung setzen lassen.

Doch nicht nur durch starrsinnig provozierte Rechtsstreitigkeiten in aussichtsloser Position wird im Flecken Geld verschleudert. Gleiches gilt für den Umgang mit dem Gemeindeeigentum.

  • Wenn z. B. in der Schleusenstraße nicht das richtige Gefälle des Seitenraums hergestellt wird, kann das Wasser nicht ablaufen und die Fahrbahn geht kaputt. Teilweise ist das leider schon erfolgt. Die Reparatur der Fahrbahn wird dann locker zehn Mal so teuer, wie das Abschieben des Seitenraums.
  • An der Spundwand wurde aus „Sparsamkeit“ kein Sand, sondern der vorhandene Klei eingefüllt. Schon 8 Jahre später hatte der frostempfindliche Boden dazu geführt, dass gefährliche Stolperfallen entstanden waren, und die erste Reparatur war fällig.
  • Bei der Sanierung der Poststraße wurden hunderte Meter neue Regenrohre verlegt, nur die letzten 35 Meter wurden nicht ausgetauscht. Ergebnis: Immer wieder staute das Wasser bei Starkregen auf der Straße und lief über die Grundstücke und in die Häuser. Damals wäre es eine Kleinigkeit gewesen, ein paar Meter mehr zu verlegen. Jetzt liegen die Angebote dafür bei 15 – 18.000 Euro.
  • Wenn bei einem Kletterturm die Pfosten verrottet sind, kann man sie absägen und ein Betonfundament drunter setzen, dann hält das Gerät wieder für Jahrzehnte. Einen ganzen Spielplatz einfach zu verschrotten, statt zu reparieren ist wohl der Gipfel. Wer bezahlt jetzt die neuen Geräte?

Unwissenheit, Unvernunft, Altersstarrsinn und übertriebener Geiz werden also erst recht teuer – und das bei leeren Kassen.

Die Freien Wähler Neuhaus gewährleisten den Erhalt unserer Werte durch Sachkenntnis und Sparsamkeit mit Augenmaß – wenn wir den nächsten Bürgermeister stellen dürfen.

Kandidaten für Gemeinderat 2016

Kandidaten Gemeinderatswahl im Flecken Neuhaus (Oste) 2016 lt. amtlicher Liste

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen, CDU

1 Martens, Georg, Bülsdorfer Straße 3, Geburtsjahr: 1937, Pensionär
2 Wenzel, Angela, Mühlenweg 3, Geburtsjahr: 1965, Geprüfte Übersetzerin
3 Dummer, Gerhard, Intzenbüttel 3, Geburtsjahr: 1950, Rentner
4 Meyer, Stefan, Kiebitzweg 13, Geburtsjahr: 1979, Dipl.-Ingenieur (FH)
5 Katt, Meike, Herrlichkeit 2, Geburtsjahr: 1970, Hauswirtschaftsmeisterin
6 Steinke, Hartmut, Poststraße 3, Geburtsjahr: 1948, Immobilienmakler
7 Wenzel, Lena, Mühlenweg 3, Geburtsjahr: 1995, Studentin
8 von Bargen, Knut, Bahnhofstraße 14, Geburtsjahr: 1966, Kraftfahrer
9 Söhl, Jasmin, Herrlichkeit 25, Geburtsjahr: 1995, Auszubildende zur Bäckerin
10 Klann, Ralf, Schützenstraße 6,Geburtsjahr: 1954, Rentner
11 Pupke, Gustav,Deichstraße 41, Geburtsjahr: 1943, Rentner

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

1 Eichsteller, Stefan, Stader Straße 3, Geburtsjahr: 1962, Kaufmann
2 Bollhorn, Jan Boris, Deichstraße 1, Geburtsjahr: 1971, Dipl.-Sozialpädagoge
3 Stock, Barbara, Stader Straße 16, Geburtsjahr: 1955, Volljuristin
4 Heins, Jürgen, Schützenstraße 8, Geburtsjahr: 1952, Fahrlehrer
5 Stock, Anne-Grietje, Stader Straße 24, Geburtsjahr: 1989, Dipl.-Finanzwirtin

3. Freie Wähler Neuhaus

1 Rademacher, Walter, Bülsdorfer Straße 12 a, Geburtsjahr: 1951, Dipl.-Ingenieur
2 Richters, Peter, Bülsdorfer Straße 19, Geburtsjahr: 1952, Rechtsbeistand
3 Lenz, Gynnar-Dietrich, Kiebitzweg 6, Geburtsjahr: 1952, Dipl.-Kaufmann
4 Mahler, Hendrik, Lindenstraße 5, Geburtsjahr: 1986, Industriekaufmann
5 Lenz, Angelika, Kiebitzweg 6, Geburtsjahr: 1952, Hausfrau
6 Wimmer, Kurt, Bahnhofstraße 59, Geburtsjahr: 1951, Selbst. Gebäudereiniger
7 Rademacher, Susanne, Bülsdorfer Straße 12 a, Geburtsjahr: 1965, Altenpflegerin
8 Grothmann, Hartmut, Wiesenstraße 9, Geburtsjahr: 1960, Ausrüstungsmechaniker