Geldverbrennung im Flecken

Wie Unvernunft und Unwissen uns noch ärmer machen

Fast 10.000 Euro Kosten sind dem schönen aber armen Flecken Neuhaus durch sinnlose und vermeidbare Gerichtsverfahren in den letzten 5 Jahren entstanden. Sinnlos deshalb, weil die Rechtsposition des Flecken aussichtslos war. Wenn man keine Chance hat, braucht man nicht klagen.

Das erste Verfahren um den illegalen Wohnmobilstellplatz im Historischen Hafen kostete ca. 7.500 Euro, wir hatten darüber mehrfach berichtet.

Beim zweiten Verfahren ging es darum, dass der Bürgermeister die Fragen der Freien Wähler nicht beantworten wollte und unsere Anträge nicht auf die Tagesordnung setzen wollte. Es endete mit einem Vergleich, in dem der Bürgermeister in beiden Punkten nachgeben musste. Die Richterin ließ von Anfang an keinen Zweifel daran, dass die Rechtslage eindeutig zu Gunsten der Freien Wähler Neuhaus war.

Die Kosten von insgesamt 2.353,27 Euro hatte der Flecken zu tragen. Der Löwenanteil von ca. 1.900 Euro entfiel dabei auf den Anwalt des Bürgermeisters. Die Freien Wähler hatten sich keinen Anwalt genommen, um Kosten zu sparen. Dieser Anwalt blieb dann in der Verhandlung weitgehend stumm, weil es in so aussichtslose Position auch nicht viel zu sagen gab, leicht verdientes Geld also. Er war der klare Gewinner des Tages.

Der Bürgermeister musste den Anträgen der Freien Wähler stattgeben. Er musste die von uns gestellten Fragen beantworten und die von uns beantragten Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung setzen. Das hätte er auch ohne Klage machen können, aber all unsere Versuche waren vergeblich, der Starrsinn war stärker als die Gesetzestreue. Unser Schreiben an den Bürgermeister blieb unbeantwortet und die Kommunalaufsicht verwies uns auf den Klageweg. Also konnten wir unser Recht leider nicht anders durchsetzen.

Nur der Bürgermeister hätte diese Klage vermeiden können, aber er provozierte lieber ein Gerichtsverfahren.

Doch es geht so weiter, fast 10.000 sinnlos verschleuderte Euro allein in dieser Wahlperiode sind wohl noch nicht genug. Es droht ein weiteres unnötiges Gerichtsverfahren, und zwar um die Renovierung der Wohnung, in der sich bis Ende Juli der Jugendtreff befand.

Die Gemeinde hatte für den Jugendtreff eine Wohnung in der ehemaligen katholischen Kirche angemietet. Das Gebäude wurde verkauft, und der Bürgermeister begann Streit mit der neuen Eigentümerin. Daraufhin wurde der Mietvertrag zum 31. Juli 2016 gekündigt.

Diese Wohnung befindet sich jetzt in einem unbewohnbaren Zustand.

Zunächst waren die Türen nicht in der Wohnung und es hieß, es hätte keine Türen gegeben. Eine Wohnung ohne Türen? War das ernst gemeint? Aber dann wurden sie wieder gefunden – im Keller des ehemaligen Neuhäuser Rathauses.

Doch fast alle Türen sind beschädigt, teilweise erheblich: Überstrichene, eingedrückte und farblich nicht passende Blendrahmen und nicht sachgerechte Reparaturen von Schäden durch Türaufbrüche, überstrichene Elektroinstallation und Fußleisten, keine Wand ist in einem einwandfreien übergabereifen Zustand, zwei Leichtbauwände sind eingedrückt, weiße Kunststofffensterrahmen voller Paketbandkleberesten, ein beschädigter Fensterflügel usw. ergeben insgesamt einen Zustand, der mehr an Mietnomaden als an eine Kommune als Vormieter denken lässt.

Wer möchte so wohnen?

In so einem Zustand bietet man eine Wohnung nicht zur Übergabe an, wenn man als Vertragspartner ernst genommen werden will und Wert auf einen guten Ruf legt.

Das Angebot der Eigentümerin, gegen eine angemessene Pauschale die Renovierung selbst vorzunehmen, wurde als zu hoch abgelehnt. Jetzt läuft es auf einen Rechtsstreit heraus, in dem der Flecken wieder einmal keine gute Ausgangsposition hat. Es werden Angebote von Firmen eingeholt, und dann wird es richtig teuer. Daneben summiert sich der Mietausfall, denn die Wohnung ist derzeit so nicht bewohnbar. Zur Krönung kommen dann wohl die Verfahrenskosten noch dazu, und am Ende wird es für den Flecken doppelt bis dreifach so teuer, wie das Angebot der Eigentümerin war.

So wird wieder sinnlos das Geld zum Fenster rausgeworfen, das wir so dringend für unsere Straßen, Gehwege, Kanäle; Spielplätze usw. brauchen, am liebsten ohne Ratsbeschluss. Aber das lassen wir nicht zu und haben das Thema auf die Tagesordnung setzen lassen.

Doch nicht nur durch starrsinnig provozierte Rechtsstreitigkeiten in aussichtsloser Position wird im Flecken Geld verschleudert. Gleiches gilt für den Umgang mit dem Gemeindeeigentum.

  • Wenn z. B. in der Schleusenstraße nicht das richtige Gefälle des Seitenraums hergestellt wird, kann das Wasser nicht ablaufen und die Fahrbahn geht kaputt. Teilweise ist das leider schon erfolgt. Die Reparatur der Fahrbahn wird dann locker zehn Mal so teuer, wie das Abschieben des Seitenraums.
  • An der Spundwand wurde aus „Sparsamkeit“ kein Sand, sondern der vorhandene Klei eingefüllt. Schon 8 Jahre später hatte der frostempfindliche Boden dazu geführt, dass gefährliche Stolperfallen entstanden waren, und die erste Reparatur war fällig.
  • Bei der Sanierung der Poststraße wurden hunderte Meter neue Regenrohre verlegt, nur die letzten 35 Meter wurden nicht ausgetauscht. Ergebnis: Immer wieder staute das Wasser bei Starkregen auf der Straße und lief über die Grundstücke und in die Häuser. Damals wäre es eine Kleinigkeit gewesen, ein paar Meter mehr zu verlegen. Jetzt liegen die Angebote dafür bei 15 – 18.000 Euro.
  • Wenn bei einem Kletterturm die Pfosten verrottet sind, kann man sie absägen und ein Betonfundament drunter setzen, dann hält das Gerät wieder für Jahrzehnte. Einen ganzen Spielplatz einfach zu verschrotten, statt zu reparieren ist wohl der Gipfel. Wer bezahlt jetzt die neuen Geräte?

Unwissenheit, Unvernunft, Altersstarrsinn und übertriebener Geiz werden also erst recht teuer – und das bei leeren Kassen.

Die Freien Wähler Neuhaus gewährleisten den Erhalt unserer Werte durch Sachkenntnis und Sparsamkeit mit Augenmaß – wenn wir den nächsten Bürgermeister stellen dürfen.