Keine Wohnmobile im Alten Hafen

dumm gelaufen

Wie auch der aktuellen Presse zu entnehmen war, hat das Verwaltungsgericht Stade nach einem Ortstermin die Klage des Flecken gegen den Landkreis abgewiesen. Der Flecken hat kein Rechtsmittel eingelegt, so steht fest:

Im ALTEN HAFEN darf kein Wohnmobilplatz betrieben werden.

Hört sich unspektakulär an, aber wer um das Vorspiel und die Hintergründe weiß, schlägt die Hände über dem Kopf zusammen. Auf norddeutsch: die Gemeinde, vertreten durch die Mehrheiten im Rat und den Bürgermeister, hat es vergeigt.

Verständliche Erleichterung bei den direkten Anwohnern des Alten Hafen einerseits, verschärfte Bedingungen für die Betreiber des neuen Platzes am Yachthafen andererseits. Hier die Hintergründe in Kurzform, nur noch mal zur Erinnerung:

–    Martens errichtet illegal – ohne Ratsbeschluss und Absprache mit den Anliegern – im Alten Hafen einen Wohnmobilstellplatz. Ein Stromkasten wird installiert, aber keine Fäkalienentsorgung. Ein Bürgermeister hätte vorher mit den betroffenen Bürgern gesprochen.

Der ALTE HAFEN ohne Wohnmobile.
Die räumliche Nähe der direkten Anlieger ist deutlich erkennbar. Die Liegeplätze der zahlenden Bootseigner sind frei erreichbar. Foto: Walter Rademacher/Wikipedia, 2011

–    Der Platz wird gut angenommen und ist zeitweise überbelegt. Chaos und Krach, Durchgangsverkehr ist nicht mehr möglich. Fäkalien landen in Einzelfällen im Hafen und in den Gärten der Anlieger. Grauwasser wird ins Regensiel abgelassen.
–    Beschwerden der Anlieger werden abgewimmelt und nicht ernst genommen, es bringt ja Geld für die Gemeinde.

Die Überbelegung mit Wohnmobilen ist klar zu erkennen. Durchgangsverkehr ist nicht mehr möglich. Anlieger fühlen sich gestört.

–    Martens zeigt den Betreiber eines Hafenbetriebs wegen Ruhestörung an. Dieser fragt beim Landkreis nach der Baugenehmigung. Die liegt nicht vor, also untersagt der Landkreis die Nutzung für Wohnmobile unter Androhung von Zwangsgeld für den Flecken.
–    Der nachträgliche Bauantrag der Gemeinde wird abgelehnt, der Widerspruch wird abgewiesen.
–    Als Alternative bietet sich eine bereits früher schon ausgewiesene Fläche am Yachthafen an, aber durch eine nachweislich rechnerisch verfälschte Wirtschaftlichkeitsberechnung blockiert Martens dieses Projekt. Er will seinen Platz und keinen anderen.
–    Die Gemeinde klagt gegen den Landkreis für den Stellplatz im Alten Hafen.
–    Der fusionierte Tourismus- und Gewerbeverein bemüht sich um die ausgewiesene Fläche am Yachthafen und erhält tatsächlich einen Pachtvertrag. Vermutlich glaubt Martens nicht an einen Erfolg.


13 neue Stellplätze direkt an der Oste. Erstellt vom Tourismus- und Gewerbeverein Neuhaus, ohne jeden öffentlichen Zuschuss, nur mit Eigenmitteln und Eigenleistung der Mitglieder. Foto: W. Rademacher, 2013

–    Wegen der Klage bleiben aber dem Tourismus- und Gewerbeverein alle Fördermittel versagt. Er muss alle Kosten und Lasten selbst tragen, von den Genehmigungsgebühren bis zur Graseinsaat. Es wird die kostenintensive Errichtung einer eigenen Entsorgung verlangt.
–    Die Kooperation mit der Seglervereinigung kommt nicht in der abgesprochenen Form zustande, obwohl die Sanitäranlagen des Flecken am Yachthafen der Seglervereinigung seit 1980 kostenlos zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang stellte sich heraus, dass die Sanitäranlagen im Hafengebäude keine Vereinstoiletten sondern öffentliche Toiletten sind. Auch der Parkplatz am Gebäude ist öffentlich.
–    Die Seglervereinigung Neuhaus Oste (SVNO) ist seit über 30 Jahren pachtfrei. Nicht einmal die Entwertung des Gebäudes und der Steganlagen lässt sich die vollkommen verschuldete Gemeinde erstatten. Der Vertrag ist jährlich kündbar, es könnte also schnell Abhilfe geschaffen werden.
–    Einigen Ratsmitgliedern waren diese Fakten nicht bekannt, aber zumindest der Bürgermeister hat es gewusst – aber den jetzigen Rat nicht informiert. Weshalb wohl nicht?

Am 16. Mai findet ein Ortstermin des Verwaltungsgerichtes im Alten Hafen statt. Martens unterrichtet weder den Gemeinderat noch die Verwaltungsausschussmitglieder. Allerdings muss ihm klar gewesen sein, dass sich das nicht geheim halten lässt. Kurz darauf wird die Klage des Flecken kostenpflichtig abgewiesen. Vorsichtig geschätzte Kosten für diese Sackgasse: 6.000,00 €.

Ob der Flecken in die zweite Instanz geht, hätte laut Kommunalverfassungsgesetz § 85 der Rat bzw. Verwaltungsausschuss entscheiden müssen. Aber die Ratsmitglieder mussten drei Tage nach der Ratssitzung aus der Zeitung erfahren, dass Martens bereits eine einsame Entscheidung getroffen hatte, obwohl das ganz bestimmt kein alltägliches „Geschäft der laufenden Verwaltung“ ist, über das ein Bürgermeister allein entscheiden darf.

Andererseits können 500 € für die Entfernung der Hakenkreuze am Ehrenmal nicht aufgebracht werden. Also bleiben sie dran.

Und wenn es in Neuhaus nicht viele aktive Bürger geben würde, hätte Neuhaus dank Martens nie wieder einen Stellplatz bekommen…

Wie man sehen kann, ist hinter den Kulissen doch einiges los. In der Regel erreichen solche Informationen den Bürger nicht. Das spielt Martens natürlich in die Vorhand. Aber wir sind u.a. auch angetreten, um genau das zu ändern.

Auch wenn unsere Homepage als Propagandainstrument verunglimpft wird, wir lassen nicht locker. Dieser Text jedenfalls ist keinerlei Hetze oder Verunglimpfung, er beschränkt sich reinweg auf korrekt recherchierte Fakten, dafür verbürge ich mich persönlich. Und diese Fakten sollen die Bürger erreichen.

Nun warten wir ungeduldig darauf, wie lange es noch dauern wird, bis Rat und Bürger begreifen, dass sie am Nasenring durch die Neuhäuser Manege geführt werden. Ich jedenfalls lasse mit mir als Bürger so nicht umgehen und bewundere die Bürgerbegehren in Oberndorf und Wingst, die sich gegen politische Entscheidungen wehren.

Frischer Wind ist dringend nötig!

Gunnar Lenz, Dipl.-Kfm.