Kleiner Efeu – große Wirkung

Hier ging nicht nur ein Schuss nach hinten los

Es könnte so einfach und schön sein: Bürger sehen, dass sie etwas zum Wohl des Ortes beitragen können und wollen anpacken – wie jüngst im Bürgerpark – freiwillig und kostenlos. Sie fragen den Bürgermeister um Erlaubnis und holen sich fachlichen Rat von einem Förster und einem Landschaftsgärtner und bekommen grünes Licht.

Seit vielen Jahren gibt es immer wieder Bürger in Neuhaus, die sich ehrenamtlich engagieren und ebenso Projekte, die sie durch freiwillige und unbezahlte Arbeit realisieren oder realisieren möchten. Vieles ist gelungen, wie Deichstraßenfeste, Hafenfeste, 600-Jahr-Feier, Pavillon Marienhörne, Boule-Platz oder Beachvolleyballfeld. Andere stehen noch aus, trotz entsprechender Bemühungen, wie Aufwertung des Rastplatzes am Neuhäuser Deich, Grillplatz, Bürgerpark u. v. a.m.

Seit Januar 2013 hat sich wieder eine Gruppe von Neuhäusern in der „Zukunftswerkstatt“ gefunden, um etwas zu bewegen. Oben auf der Liste stand der Bürgerpark, denn seit Jahrzehnten sind dort Abfälle abgelagert worden, wuchert Wildwuchs und es geschieht kaum das Allernötigste.

Gesagt getan, am 23. Februar ging es los. Im Bürgerpark wurde Müll gesammelt und unter fachkundiger Leitung wurden einige Bäume vom Efeu befreit. Für alles Weitere soll bis zum nächsten Winter eine Planung erstellt werden. Alles gut, denkt man jetzt – aber weit gefehlt, denn wir sind nicht irgendwo, wir sind in Neuhaus.

Als erstes sieht Ratsherr Ralf Müller die Natur in Gefahr und informiert prompt die Naturschutzbehörde des Landkreises, ja er erwägt gar, Anzeige zu erstatten. Besser hätte er sich erst einmal ausreichend informiert. Ein Blick in den Park und ein Gespräch mit den Akteuren hätte sicher nicht schaden können. Was ist denn wirklich im Park getan worden und liegt überhaupt ein Rechtsverstoß vor, den man anzeigen könnte? Das sollte man wohl vorher wissen. Da es forstliche Gründe dafür gibt, Efeu von Bäumen zu schneiden, gehört es zur normalen Waldbewirtschaftung, denn der Bürgerpark ist im rechtlichen Sinne ein Wald. Daher liegt auch kein Rechtsverstoß vor. Das sollte man alles wissen, bevor man jemanden anprangert oder gar anzeigt.

Weiter kennt man sich seit Jahrzehnten und sitzt gemeinsam im Rat. Da liegt es doch nahe, miteinander zu sprechen. Und hatte sich nicht gerade Ralf Müller über den Umgang im Rat miteinander beklagt? Aber nein, Ralf Müller schwärzt erst an und fragt dann. Erst bei der Naturschutzbehörde und dann auch in öffentlicher Ratssitzung, vorher kein Wort. Anstelle von Ralf Müller ruft die Naturschutzbehörde bei mir an. So kann man sich natürlich auch in Szene setzen und seinem Ruf treu bleiben. Aber darin ist sich unsere SPD-Fraktion einig, man möchte Rademacher und Konsorten gern mal eins auswischen, es klappt nur leider nie so richtig. Soweit zu dem, was sie Ratsarbeit nennen. Ob Ralf Müller klar war, was er damit ausgelöst hat?

Auch Bürgermeister Georg Martens hätte sich einfach freuen können, dass Bürger freiwillig und kostenlos zum Wohl des Ortes anpacken, so wie es sein Kollege Manfred Schmitz, ebenfalls CDU, in Bülkau macht (s. NEZ vom 23. März 2013) – und unzählige andere Bürgermeister auch. Doch Martens lobt sich lieber selbst und vor allem sind hier die falschen Leute aktiv. Aber auch er wurde von der Naturschutzbehörde angerufen und jetzt möchte er am liebsten nichts mehr davon wissen, dass er selbst der Aktion zugestimmt hat.

Seine Zustimmung hatte Georg Martens in der Ratssitzung am 6. März öffentlich eingeräumt und so hätte das auch dementsprechend korrekt in der Niederschrift stehen müssen. Daran ändert seine hilfsweise Erklärung, er hätte wohl nicht richtig aufgepasst, auch nichts.

Doch wir trauten unseren Augen nicht, als wir die Niederschrift bekamen. Dort stand unter TOP 4 (Bericht des Bürgermeisters) auf Seite 85 oben:

"Im Bürgerpark seien Aktivitäten von Bürgern vorgenommen worden, ohne vorher die Gemeinde als Eigentümer einzubeziehen." Dieser Satz war wissentlich falsch und das wurde in der folgenden Ratssitzung am 20. März 2013 unter TOP 3 (Genehmigung der Niederschrift) bemängelt. Richtig ist, dass Martens gefragt worden ist und der Maßnahme zugestimmt hatte. Dennoch versuchten Bürgermeister Martens und seine allgemeine Verwaltungsvertreterin Alakus gemeinsam, diesen Satz wider besseres Wissen in der Niederschrift beizubehalten. Martens vor der Abstimmung: "Wir ändern doch jetzt nicht die Niederschrift."

Da irrte er aber gewaltig, denn es handelte sich nur um einen ungenehmigten Entwurf. Aber Martens versuchte, dem Rat einzureden, der falsche und nicht genehmigte Entwurf der Niederschrift könne nicht mehr geändert werden. Er behauptete, die Korrektur der Niederschrift vom 6. März würde erst in der kommenden Niederschrift vorgenommen werden. Erst auf deutliche Proteste und mehrfache Nachfrage war Frau Alakus bereit, den falschen Satz vor der Abstimmung über die Niederschrift zu streichen.

Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang. Erwähnenswert ist zudem die Loyalität der allgemeinen Verwaltungsvertreterin wider besseres Wissen, während CDU und SPD im Rat dazu lieber schweigen.

Es weiß wohl jeder von uns, wie ein Protokoll korrekt behandelt wird: Es wird auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft, zur Diskussion gestellt, ggf. korrigiert und in der zutreffenden Fassung abgestimmt. Erst dann ist es gültig. Das ist alltägliche Praxis, sonst bräuchte man über Protokolle ja gar nicht abstimmen. Und das wollen ein Bürgermeister und Verwaltungsfachmann mit jahrzehntelanger Erfahrung sowie eine studierte Master-Juristin nicht gewusst haben? Für wie blöd halten uns diese Leute?

Aber es geht weiter zu Dingen, die nicht jeder von uns weiß, aber Frau Alakus und Herr Martens sehr wohl:

„Ein den gesetzlichen und geschäftsordnungsmäßigen Vorschriften entsprechendes Protokoll ist öffentliche Urkunde mit der Wirkung, dass die Darstellung des Protokolls über den Verlauf der Sitzung, soweit sie gesetzlich oder kraft Geschäftsordnung vorgeschrieben oder zugelassen ist vollen Beweis über die beurkundeten Vorgänge begründet. Eine Fälschung des Protokolls ist nach §§ 267, 271 und 348 StGB strafbar.“ (Auszug NKomVG Kommentar Blum/Häusler/Meyer)

Das war also Martens‘ Ziel, eine öffentliche Urkunde mit Beweiskraft zu schaffen, die seine Zustimmung zu der Aktion im Bürgerpark in Abrede stellt und den Akteuren den Schwarzen Peter zuschiebt! Damit hätte er dann wedeln können, genau wie mit dem Ablehnungsbescheid des Landkreises für den Neubau eines Wohnmobilstellplatzes am Yachthafen. Das war kein Versehen oder Zufall, wie mancher vielleicht gutgläubig annimmt, das ist eine seiner durchaus bekannten Methoden. Es ist jetzt der zweite Fall, in dem wir sie aufgedeckt haben.

Das hätte sich unser Bürgermeister wohl gewünscht, den aktiven Bürgern den Schwarzen Peter zuschieben zu können und dazu noch überall erzählen zu können, es würde sogar im Protokoll stehen, dass sich Bürger am Eigentum der Gemeinde vergriffen hätten, ohne den Eigentümer einzubeziehen. So hätte er einmal mehr diskreditieren können, was ihm nicht passt, wie z. B. schon beim Pavillon am Yachthafen.

Frau Alakus machte dann auf mehrfache Nachfrage die Zusage, dass der o. g. Satz in der Niederschrift gestrichen wird, dann wurde sie zusammen mit einer weiteren Korrektur abgestimmt und angenommen.

Inzwischen liegt die neue Version vor. Der Satz ist gestrichen worden, aber durch zwei neue ersetzt worden und die sind wieder falsch. „Im Bürgerpark seien Aktivitäten von Bürgern vorgenommen worden. Er sei beiläufig informiert worden.“ Informieren und genehmigen ist ein himmelweiter Unterschied. Nein, Herr Martens, Sie sind nicht nur informiert worden, Sie sind gefragt worden und Sie haben die Aktion genehmigt. Ohne Genehmigung geht es gar nicht. So war es, das haben Sie selbst in den Ratssitzungen vom 6. und 20. März genauso bestätigt. Auf die klare Frage des Ratsherrn Jan Boris Bollhorn, ob Bürgermeister Martens die Aktion genehmigt hat, antwortete dieser klar mit „Ja“. So und nicht anders gehört der Vorgang auch in die Niederschrift. Der Satz ist falsch und er ist auch nicht vom Rat abgestimmt worden, sondern nachträglich eingefügt worden.

So versucht Martens um jeden Preis, seine Zustimmung nicht zu beurkunden. Dabei gibt es gar keinen Grund dafür, denn jeder Waldbesitzer darf seinen Wald bewirtschaften und macht sich auch nicht strafbar, wenn er Efeu abschneidet oder die Genehmigung dafür erteilt. Das ist Märchenstunde. Strafbar macht man sich allerdings, wenn man öffentliche Urkunden fälscht.

Wir dürfen schon gespannt sein, wie es mit diesem Thema bei der nächsten Ratssitzung weiter geht. Wir wollen jedenfalls nicht, dass in unserem Land Protokolle gefälscht werden.

Wie anderenorts mit Bürgerengagement umgegangen wird, zeigt die alljährliche Preisverleihung des Niedersachsenpreis für Bürgerengagement des Innenministeriums. Auch Bürgermeister Martens hat mehrfach im Rat kundgetan, dass mehr Bürgerengagement erwünscht ist und gefordert wird. Bisher von der Gemeinde wahrgenommene Aufgaben sollen verstärkt von Vereinen übernommen werden. Aber wie sollen unter diesen Umständen Mitbürger unbezahlt und freiwillig aktiv werden?

Warum nur wird das in Neuhaus binnen kürzester Zeit in Misskredit gebracht? In Bülkau werden die Bürger in der NEZ öffentlich vom Bürgermeister gelobt, in Neuhaus wird hintenherum angeschwärzt, getrickst und gefälscht. Ja, es hätte alles so schön und so einfach sein können, aber wir sind in Neuhaus mit seinen Profilneurosen. Setzen wir dennoch darauf, dass sich die Mehrheit verantwortungsbewusster Bürger nicht von einzelnen bevormunden lässt und die Interessen des Ortes weiter aktiv in die Hand nimmt.

Man darf aber an dieser Stelle einmal fragen, welche Bilanz die Neuhäuser SPD nach anderthalb Jahren Ratsarbeit zieht.

Und man darf auch darauf hinweisen, dass so von den tatsächlichen Problemen im Bürgerpark trefflich abgelenkt worden ist, doch die Freien Wähler bleiben am Ball. Mit Schreiben vom 2. Januar 2013 haben wir Auskunft über die Abfallablagerungen zwischen Beachvolleyballfeld und Aue verlangt und mit Schreiben vom 20. Februar erhalten, s. dazu Näheres unter Flecken/Bürgerpark. Man fragt sich unwillkürlich, warum das für den Ratskollegen Ralf Müller kein Thema war, obwohl illegale Abfallentsorgung nun zweifelsfrei verboten ist und hier zudem die 13 Eichen zwischen Beachvolleyballfeld und Aue dadurch absterben werden. Aber dafür ist ja Martens verantwortlich und nicht Rademacher, da schweigt des Sängers Höflichkeit. Also wieder das alte Übel in Neuhaus, es geht weniger um die Sache, sondern mehr um Personen. Es kommt weniger darauf an, was gemacht wird, sondern mehr darauf, wer es macht. Ich versuche, mir einmal vorzustellen, ich würde im Bürgerpark Abfälle ablagern. Was würde dann wohl passieren?

Illegale Abfallentsorgung im Bürgerpark führt zum Absterben der alten Eichen

Was den Umgang mit dem Bürgerpark und das Verhältnis zwischen Bürgern und Kommunalpolitik angeht drängt sich ein Vergleich der heutigen Verhältnisse mit denen des Jahres 1896 förmlich auf. Hier ein erhellendes Zitat zum Thema Planung und Gestaltung des Bürgerparks aus einer Chronik über dessen Entstehung, die Bürgermeister Helgo Magnussen 1965 verfasst hat:

"Der Verschönerungsverein war inzwischen nicht müssig gewesen, hatte zu seinen in der Generalversammlung gefaßten Beschlüssen weitere Vorschläge ausgearbeitet und unter der Einwohnerschaft eifrig für den für den Ort so bedeutungsvollen Plan geworben.

Die Gemeinde hatte öffentlich zur Einreichung von Anlagevorschlägen aufgefordert und am 6. November 1896 wurden im Gemeinderat im Beisein der Vertreter des Verschönerungsvereins… …über die eingegangenen Pläne und Kostenanschläge… …verhandelt:" (Quelle: Kreisarchiv)

Es fällt auf, dass es 1896 eigens einen "Verschönerungsverein" gab und dass die Gemeinde öffentlich zur Einreichung von Gestaltungsvorschlägen aufforderte. Und das nicht etwa in der heutigen Staatsform, sondern in der kaiserzeitlichen Monarchie. Ja, soweit haben wir es gebracht, wie man an dem Bild, dem Theater um den Efeu und den unglaublichen Antworten auf unsere Anfrage (siehe Flecken/Bürgerpark) sehen kann.