Legal - illegal - ???
Wenn`s denn so wäre, hätte unser Bürgermeister die längste Nase im Landkreis. Und jeder könnte sofort erkennen, dass er in belastenden Situationen nicht die Wahrheit sagt. Leider ist es so einfach nicht. In Neuhaus werden Lügen bemäntelt, geduldet und überhört, weshalb auch immer. Den Bürgermeister greift man nicht an, das gehört sich nicht.
Das mag für viele gelten, für die FWN nicht. Vor dem Gesetz sind alle gleich, also auch der Bürgermeister. Aber weit gefehlt, hier wird Personenkult getrieben und Platz für Lug und Trug gewährt. Aber nicht mit uns. Wiederholt haben wir unwahre Äußerungen und unrechtmäßiges Verhalten des Bürgermeisters aufgedeckt. CDU- und SPD Fraktion (bis auf eine einzige Ausnahme) ignorieren das aber ohne Kommentar. Sie decken wissentlich den, der sie hinter das Licht geführt hat. Eigentlich erwartet man von gewählten Amtsinhabern vorbildliches Verhalten, aber ist das vorbildlich?
Lesen Sie hier vom neuesten Vorfall:
Zitat aus dem Protokoll der Ratssitzung vom 04.07.2012, TOP 4
„Beigeordneter Ralf Müller fragt, ob die Spritzaktion bezüglich der Grünflächenanlagen erlaubt sei. Wenn ja, auf welcher Grundlage dies erfolge. Bürgermeister Georg Martens antwortet, für die Spritzaktion liege eine Genehmigung des Landkreises vor.“
Für die Ratssitzung am 19.06.2014 hatten die FWN folgende Anfrage gestellt und die u.a. Antworten erhalten:
Fragen
|
Antworten
|
Bemerkungen
|
Welche Flächen wurden und werden behandelt? |
Verschiedene.
|
Sehr informativ und präzise. Genauso wünscht man sich eine Antwort. Es hätte dokumentiert sein müssen: Datum, Bezeichnung der Fläche, Lage, Art der Fläche, Bezeichnung des Mittels, ausgebrachte Menge, Gerät, Name des Anwenders |
Welche Mittel wurden und werden dabei in welcher Konzentration benutzt? | Glyphosat, Konzentration nicht bekannt | Viel hilft viel? Wer weiß? |
Welche Verfahren wurden und werden dabei angewendet?
|
Spritzverfahren
|
Ist in den seltensten Fällen erlaubt. Meist muss getupft oder gerollt werden. |
Wer führt diese Behandlungen in Neuhaus durch?
|
Der Gemeindearbeiter.
|
Der arme Mann muss auf Anweisung verbotene Dinge ausführen.
|
Verfügt diese Person über einen Sachkunde Nachweis?
|
Nein.
|
Verstoß gegen PflSchG, der Bürgermeister haftet auch für dessen Gesundheit |
Wer kontrolliert die Mittel und Verfahren in geeigneter Weise? |
Keiner.
|
Höchst unverantwortlich!
|
Wo können die Aufzeichnungen gem § 12(3) Satz 3 PflSchG eingesehen werden? |
Es sind keine Aufzeichnungen vorhanden
|
Klarer Verstoß gegen geltendes Recht
|
Ist der Wirkstoff Glyphosat auf befestigten Flächen eingesetzt worden |
Ja
|
Klarer Verstoß gegen geltendes Recht
|
Wenn ja, wann und wo?
|
An verschiedenen Stellen
|
Überall und nirgends?
|
Wenn nein, welche Mittel sind sonst auf befestigten Flächen eingesetzt worden? |
Keine
|
Auch nicht mit Essig versucht?
|
Nach diesen Antworten zähle ich die Verstöße gegen das Pflanzenschutzgesetz auf:
1. Es wurden Flächen ohne Genehmigung behandelt
2. Es wurde das unzulässige Spritzverfahren eingesetzt
3. Es wurde die Gewässerverunreinigung in Kauf genommen
4. Der Mitarbeiter hat keinen Sachkundenachweis
5. Eine sachkundige Kontrolle findet nicht statt
6. Die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation wird nicht geführt
Meine Recherchen beim Landkreis und der Landwirtschaftskammer haben folgendes ergeben:
Das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) trat am 01.01.1987 in Kraft. Glyphosat darf nur auf landwirtschaftlichen Flächen unter strengen Auflagen eingesetzt werden, auf allen anderen Flächen ist seit 2002 eine Ausnahmegenehmigung der Landwirtschaftskammer notwendig.
Die Regeln und Möglichkeiten für die Pflege von befestigten Wegen und Plätzen finden sich hier.
Durch Akteneinsicht haben die FWN festgestellt, dass es keine Genehmigung des Landkreises gibt. Der Landkreis Cuxhaven hat mangels Zuständigkeit nie solche Ausnahmegenehmigungen erteilt. Und die Landwirtschaftskammer hat für den Flecken Neuhaus nur für drei Flächen genehmigt, zwei Parkplätze und den Rundweg am Yachthafen. Für die Rinnsteine der Straßen und andere Flächen gab und gibt es keine Genehmigungen. Die Antwort des Bürgermeisters auf die erste Frage der FWN ist schlicht eine Frechheit, die wir so nicht stehen lassen wollen.
So bleibt denn festzustellen, dass der Bürgermeister über einen Zeitraum von 12 Jahren illegal Pflanzenschutzmittel verspritzen ließ und am 04.07.2012 Ralf Müller und den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung bewusst und gewollt belogen hat. Apropos illegal, war da nicht schon öfter etwas? Mit dem Wohnmobilstellplatz im Historischen Hafen? Oder der Mülldeponie Bürgerpark? Legal, illegal, scheißegal. Und keiner hat`s bemerkt? Damals wohl nicht. Als damalige Ratsneulinge konnten sich die FWN eine solche Dreistigkeit nicht vorstellen. Heute wissen wir es besser.
Da wundert es uns nicht, dass Anfrage und Antworten im Protokollentwurf der Ratssitzung vom 19.06.2014 nicht zu finden sind. Schwupp, da waren die peinlichen Fragen und die kompromittierenden Antworten weg. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Mal sehen, ob das Protokoll in dieser Form vom Rat genehmigt wird.
Unverständlich bleibt mir, weshalb Ralf Müller der Sache nicht weiter nachgegangen ist. Er hat dieselben Unterlagen erhalten, wie alle Ratsmitglieder, also auch die Ausnahmegenehmigung der Landwirtschaftskammer. Er musste also wissen, dass er 2012 vom Bürgermeister belogen worden war und illegaler Gifteinsatz stattgefunden hatte. Als Bienenvater und „grüner Roter“, wie er sich gern selbst bezeichnet, wäre er hier im Bereich seiner vermeintlichen Kernkompetenz als Imker und ausgewiesener Insektenfachmann gefordert gewesen. Aber dazu hätte er ja sich mit dem rabenschwarzen Bürgermeister anlegen müssen.
Ganz anders und klar handelt sein Imkerkollege aus Bülkau, der den Missbrauch von Pflanzenschutzmitteln öffentlich macht und anprangert (siehe NEZ vom 26.06.2014).
Völlig rätselhaft bleibt Müllers Motivation, den FWN jetzt vorzuwerfen, das Thema aktuell nochmals anzugehen. Ganz einfach: weil seine Bemühungen von 2012 nichts bewirkt haben und bis zum Zeitpunkt unserer Anfrage weiterhin illegal mit GLYPHOSAT gespritzt wurde. Wir müssen uns nicht dafür rechtfertigen, wenn wir Rechtsverstöße aufdecken. Lüge bleibt Lüge, illegal bleibt illegal, auch nach zwei Jahren. Aber vielleicht gibt es dafür ja ein paar Bonuspunkte beim Bürgermeister? 2012 hörte sich das jedoch völlig anders an. Ob Müllers Wähler das alles verstehen? Wir tun es nicht.
Gunnar Lenz 14/07