{"id":1783,"date":"2013-08-06T17:19:16","date_gmt":"2013-08-06T15:19:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.freie-waehler-neuhaus.de\/?p=1783"},"modified":"2013-08-22T08:52:20","modified_gmt":"2013-08-22T06:52:20","slug":"deichstrasse-pfusch-bleibt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.freie-waehler-neuhaus.de\/?p=1783","title":{"rendered":"Deichstrasse: Pfusch bleibt?"},"content":{"rendered":"<h1>Rechtsanspr\u00fcche auf Nachbesserung drohen zu verj\u00e4hren<\/h1><p>Schade, es sieht danach aus, dass die Deichstrassenanwohner weiter mit ihrem schiefen Klapperpflaster leben m&uuml;ssen. Und das, obwohl die <span style=\"color: #0000ff;\">Freien W&auml;hler<\/span> bereits im M&auml;rz 2012 eine Anfrage an den B&uuml;rgermeister gestellt hatten. Die ersten Antworten waren derart unzureichend, dass die Fraktion der <font color=\"#0000FF\">Freien W&auml;hler<\/font> mit Schreiben vom 31.12.2012 nachgefragt hatte und am 20. Februar die Antworten bekam. Die Anspr&uuml;che auf M&auml;ngelbeseitigung\/Nachbesserung verj&auml;hren aber in diesem Herbst.<\/p>\n<p>Die Antworten selbst m&ouml;gen dazu geeignet sein, einem Laien vorzugaukeln, es sei alles in Ordnung und da k&ouml;nne man nichts machen. <!--more-->Aber dem ist nicht so. Ich stelle mir vor, diese Arbeiten w&auml;ren auf dem Grundst&uuml;ck des B&uuml;rgermeisters so erstellt worden. Ob er sich dann auch so verhalten h&auml;tte? Wohl kaum.<\/p>\n<p>Nun bin ich zugegebener weise kein Jurist. Aber das Studium der Wirtschaftswissenschaften beinhaltet gro&szlig;e Teile der Rechtwissenschaften, u.a. auch den &bdquo;kleinen BGB-Schein&ldquo; wie ihn die Juristen ablegen. Schuldrecht ist ein Muss f&uuml;r alle Kaufleute, ohne geht es nicht. Deshalb bin ich kompetent, die Rechtslage zu bewerten.<\/p>\n<p>Lesen Sie hier die Fragen der <span style=\"color: #0000ff;\">Freien W&auml;hler<\/span> und die Antworten des B&uuml;rgermeisters vom 20. Februar (in schwarzer Schrift). Die <span style=\"color: #ff0000;\">roten<\/span> Einf&uuml;gungen sind von mir erstellt worden und geben die gesicherte Rechtslage wider.<\/p>\n<p><strong>Antworten zu den Anfragen unter Punkt E vom 24. M&auml;rz 2012<\/strong> <span style=\"color: #ff0000;\">(Antworten vom 20.02.2013<\/span>)<\/p>\n<p>Vorab folgende Anmerkung zu ihren Ausf&uuml;hrungen, dass ihre Frage vom 24.3.12 darauf zielte, wer verantwortlich ist, die Antwort dies aber verschleiern w&uuml;rde. Ihre damalige Frage lautete: Wer hat die Arbeiten abgenommen? Nicht hingegen wer f&uuml;r die Abnahme verantwortlich ist. Beide Fragen zielen auf jeweils unterschiedliche Tatsachen ab. Insofern ist die Frage nicht falsch beantwortet worden. Die Antworten erfolgen jeweils in Bezug auf die gestellten Fragen. Daher ist ihre nachfolgende Frage eine zus&auml;tzlich Andere und hat nichts mit der Konkretisierung der ersten Frage zu tun. Ganz im Gegenteil. Die Fragen m&uuml;ssten konkreter gestellt werden.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong>Anmerkung:<\/strong> Was soll diese Haarspalterei? Bei der Frage, wer die Arbeiten abgenommen hat ist selbstverst&auml;ndlich der Verantwortungstr&auml;ger gemeint, wer denn sonst.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">Warum aber antwortet Martens auf die Frage, &bdquo;Wer hat die Arbeiten abgenommen?&ldquo; &bdquo;Die Verwaltung. Anwesend war zudem der B&uuml;rgermeister.&ldquo;, und <span style=\"text-decoration: underline;\">bringt sich selbst als Verantwortlicher in eine Zuschauerrolle<\/span>? Um das hier noch einmal klarzustellen: Georg Martens ist der <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Hauptverwaltungsbeamter\">Hauptverwaltungsbeamte (HVB)<\/a> mit der Bezeichnung &quot;B&uuml;rgermeister&quot;. Er war dort als Verantwortlicher in seiner Funktion anwesend und wollte das und seine Verantwortung offensichtlich verschleiern.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">Ob das noch als &quot;Kunstgriff&quot; durchgeht oder schon eine &quot;L&uuml;ge&quot; ist, mag der Leser selbst bewerten. Jedenfalls hatte Martens wohl nicht damit gerechnet, dass wir uns nicht so dummdreist abspeisen lassen. Offene, ehrliche und transparente Politik sieht anders aus.<\/span><\/p>\n<p><strong>Frage E 4.1:<\/strong> &nbsp;&nbsp; &nbsp;Wer ist im juristischen Sinne f&uuml;r die Abnahme der Arbeiten verantwortlich?<\/p>\n<p><strong>Antwort:<\/strong>&nbsp;&nbsp; &nbsp;Der B&uuml;rgermeister.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong>Anmerkung:<\/strong> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Aha, es geht doch!<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p><strong>Frage E 4.2:<\/strong>&nbsp;&nbsp; &nbsp;In welcher Eigenschaft bzw. Funktion war der Tiefbautechniker bei der Abnahme anwesend, beratend oder verantwortlich?<\/p>\n<p><strong>Antwort:<\/strong> &nbsp;&nbsp; &nbsp;Im Rahmen seiner Funktion als Tiefbautechniker.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong>Anmerkung:<\/strong> &nbsp;&nbsp; &nbsp;Eine Baustelle wird bekanntlich auch w&auml;hrend der Bauphase &uuml;berwacht, ansonsten ist eine korrekte Endabnahme nicht m&ouml;glich. Gab es hier &uuml;berhaupt eine Bau&uuml;berwachung? Das Ergebnis sieht nicht danach aus.<\/span><\/p>\n<p><strong>Frage E 4.3:<\/strong>&nbsp;&nbsp; &nbsp;Wurde unsere Frage vom 24. M&auml;rz 2012 unzutreffend beantwortet.<\/p>\n<p><strong>Antwort:<\/strong>&nbsp;&nbsp; &nbsp;Nein, siehe obige Ausf&uuml;hrungen.<\/p>\n<p><strong>Frage E 6.1:<\/strong>&nbsp;&nbsp; &nbsp;Wie hoch waren die Kosten f&uuml;r die Reparatur (Angebot und Abrechnung)? Antwort:&nbsp;&nbsp; &nbsp;Angebot insgesamt 5.853,91 Euro und abgerechnet 5.853,91 Euro.<\/p>\n<p><strong>Frage E 6.2:<\/strong>&nbsp;&nbsp; &nbsp;Welche schriftlichen Belege gibt es &uuml;ber die Reparatur?<\/p>\n<p><strong>Antwort:<\/strong>&nbsp;&nbsp; &nbsp;Massenzusammenstellung auf Positionsbasis und die Rechnungen.<\/p>\n<p><strong>Frage E 6.3:<\/strong>&nbsp;&nbsp; &nbsp;Welche Qualit&auml;tsvorgaben (z.B. Verdichtungsma&szlig;) sind der Fa. Kolbe gemacht worden?<\/p>\n<p><strong>Antwort:<\/strong>&nbsp;&nbsp; &nbsp;Die Vorgaben richteten sich nach dem vom Herrn Schwiedurski eingereichtem Angebot der Firma Wilhelm Henn.<\/p>\n<p><strong>Frage E 8.1:<\/strong>&nbsp;&nbsp; &nbsp;Wieso wird eine Verj&auml;hrungsfrist f&uuml;r M&auml;ngelanspr&uuml;che in Abrede gestellt?<\/p>\n<p><strong>Antwort: <\/strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp; Weil hier kein Mangel vorliegt.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong>Anmerkung:<\/strong> &nbsp;&nbsp;&nbsp; Diese Aussage ist <u>wissentlich falsch<\/u>. Selbst wenn zum Zeitpunkt der Abnahme kein offener, also sichtbarer Mangel vorgelegen h&auml;tte (was durch Zeugenaussagen widerlegt werden kann), so liegt, dem jetzigen Zustand nach zu beurteilen, ein sogenannter &bdquo;verdeckter Mangel&ldquo; nach BGB vor. Da niemand den baulichen Zustand ver&auml;ndert hat, ist davon auszugehen, dass dieser Zustand schon im Zeitpunkt der Abnahme &ndash; nur eben nicht sichtbar (hier: Unterbau) &ndash; vorhanden war.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">Im Werkvertragsrecht findet sich seit der Schuldrechtsreform die Definition des Sachmangels in &sect; 633 Abs. 2 BGB und die des Rechtsmangels in &sect; 633 Abs. 3 BGB. <sup>*)<\/sup><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">Es besteht im Werkvertragsrecht zudem das Recht auf Selbstvornahme (&sect;&sect; 634 Nr.2, 637 BGB) was eine Sonderregelung in Bezug auf das Kaufrecht darstellt. Anders als im Kaufrecht definiert das Gesetz im Werkvertragsrecht nicht den relevanten Zeitpunkt f&uuml;r die Mangelhaftigkeit der Sache. Im Kaufrecht ist dies in der Regel die &Uuml;bergabe der Sache.<\/span><\/p>\n<p><strong>Frage E 8.2:<\/strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wieso besteht angeblich weder nach der VOB noch nach dem BGB ein Rechtsanspruch?<\/p>\n<p><strong>Antwort:&nbsp;<\/strong>&nbsp;&nbsp; Bei dieser Ma&szlig;nahme sind die VOB nicht Vertragsbestandteil geworden. Nach dem BGB liegt kein Mangel vor.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong>Anmerkung: <\/strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp; Allein die Nichtvereinbarung von VOB stellt eine grobe Pflichtverletzung der f&uuml;r den Flecken handelnden Personen dar, da die Verj&auml;hrung nach VOB (&sect;13 Abs. 4.1) 4 Jahre betragen h&auml;tte, nach Werkvertrag BGB jedoch nur 2 Jahre. Das l&auml;sst an der Kompetenz der handelnden Personen erhebliche Zweifel aufkommen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">Ausschluss der Sachm&auml;ngelhaftung<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">Die Sachm&auml;ngelhaftung kann bei Verkauf <span style=\"text-decoration: underline;\">von Privat<\/span> und <span style=\"text-decoration: underline;\">unter Kaufleuten<\/span> (HGB) <span style=\"text-decoration: underline;\">vertraglich<\/span> ausgeschlossen werden, ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">Aus &sect; 309 (Klauselverbote) BGB ergibt sich:<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Unternehmer<\/span> dagegen kommen um die Sachm&auml;ngelhaftung nicht herum, wenn sie an eine <span style=\"text-decoration: underline;\">Privatperson<\/span> (Flecken ist hier Privatperson, da kein Kaufmann im Sinne des HGB) verkaufen (&sect; 309 BGB Klauselverbote). Sie <span style=\"text-decoration: underline;\">m&uuml;ssen<\/span> zwei Jahre lang daf&uuml;r haften, dass die Sache ohne Sachm&auml;ngel ist (dass sie mangelfrei bleibt, kann in einer Garantie zugesagt werden).<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">Daneben ist ein Ausschluss oder eine Verk&uuml;rzung der Sachm&auml;ngelhaftung unwirksam, wenn der Verk&auml;ufer einen Mangel arglistig verschweigt. In diesem Falle w&auml;re eine Pr&uuml;fung angebracht.<\/span><\/p>\n<p><strong>Frage E 8.3:&nbsp;<\/strong>&nbsp;&nbsp; Wieso will die Fa. die Arbeiten dennoch auf ihre Kosten ausf&uuml;hren, wenn es doch angeblich keine Verj&auml;hrungsfrist f&uuml;r M&auml;ngelanspr&uuml;che gibt?<\/p>\n<p><strong>Antwort:&nbsp;<\/strong>&nbsp; &nbsp;Aus Kulanzgr&uuml;nden.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong>Anmerkung:&nbsp;<\/strong>&nbsp; &nbsp;Kulanz ist eine <u>freiwillige Leistung<\/u> des Lieferers die nicht erzwungen werden kann. Wir gehen jedoch von versteckten M&auml;ngeln aus, die nach BGB &sect;&sect; 434, 437 Rechte beim Besteller erzeugen. So kann die Nachbesserung durch die Reparaturfirma verlangt werden oder auch eine dritte Firma mit der Durchf&uuml;hrung beauftragt werden und der Schaden entsprechend geltend gemacht werden. Ist bereits eine M&auml;ngelr&uuml;ge an die Reparatur-Firma erfolgt???<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">Wenn nicht, ist sie dringend erforderlich, da die Anspr&uuml;che auf Nachbesserung im Herbst 2013 verj&auml;hren!!!<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">Die bisherige Verschleppungstaktik l&auml;sst bef&uuml;rchten, dass die Sache auch weiter bis &uuml;ber den Fristablauf im Herbst 2013 verschleppt wird und dann alle Anspr&uuml;che des Flecken erl&ouml;schen. Mal sehen, wie weit es dann mit der Kulanz der Reparatur-Firma bestellt ist (wird eher gegen Null tendieren)!!!<\/span><\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong><\/p>\n<p>Schon erstaunlich, die Vorgehensweise des B&uuml;rgermeisters. Zun&auml;chst behauptet er wider besseres Wissen, es g&auml;be keine Gew&auml;hrleistungspflicht der ausf&uuml;hrenden Baufirma. Oder nimmt ihm jemand ernsthaft ab, dass er nach 26 Jahren Erfahrung mit Projekten in Millionenh&ouml;he die Rechtslage zur M&auml;ngelbeseitigung nicht kennt?<\/p>\n<p>Nachdem die <span style=\"color: #0000ff;\">Freien W&auml;hler<\/span> diese L&uuml;ge mit Nennung der Rechtsquellen widerlegt hatten, behauptet er jetzt einfach, es h&auml;tte gar keine M&auml;ngel gegeben. Die n&auml;chste Unwahrheit, schauen Sie sich dazu die Fotos und Erl&auml;uterungen unter <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/www.freie-waehler-neuhaus.de\/?page_id=795\">FLECKEN\/BAUS&Uuml;NDEN\/DEICHSTRASSE<\/a> an. Das erkennen auch Laien.<\/p>\n<p>Die <span style=\"color: #0000ff;\">Freien W&auml;hler<\/span> werden am Ball bleiben und alles tun, um Schaden vom Flecken abzuwenden. Auch auf die Gefahr hin, dass wir auf unsere n&auml;chste Frage zur Antwort bekommen, dass es in Neuhaus gar keine Deichstrasse gibt. Oder es werden Schilder aufgestellt: Achtung, Schlaglochstrecke. Befahren und begehen auf eigene Gefahr. Der B&uuml;rgermeister.<\/p>\n<p>Aber Scherz beiseite, offen bleibt ganz ernstlich die Frage, warum dieser Pfusch unter Verlust der eigenen Glaubw&uuml;rdigkeit mit haarstr&auml;ubenden Erkl&auml;rungen gedeckt wird. Und schlimmer noch, die Firma Kolbe an der Br&uuml;cke Schleusenstrasse gleich weiter pfuschen darf, bevor die M&auml;ngel in der Deichstrasse behoben worden sind.<\/p>\n<p>Und nicht nur ich frage mich, wof&uuml;r die Ratsmehrheit ihre Sitzungsgelder bekommt, wenn sie solche Vorg&auml;nge schweigend duldet oder gar verteidigt. Aufgabe der gew&auml;hlten Vertreter ist es doch, die Verwaltung (sprich: den B&uuml;rgermeister) zu kontrollieren. Das lernt schon jedes Schulkind. Und es ist Aufgabe der gew&auml;hlten Vertreter, f&uuml;r das Wohl der Gemeinde t&auml;tig zu sein &ndash; nicht aber f&uuml;r das Wohl des B&uuml;rgermeisters. Da scheinen doch einige gar nicht so recht zu wissen, was sie tun und wof&uuml;r sie bezahlt werden &ndash; oder wollen sie es lieber gar nicht so genau wissen? Einfacher ist ja, die <font color=\"#0000FF\">Freien W&auml;hler<\/font> anzuschw&auml;rzen und damit trefflich von sich abzulenken. Und man bekommt auch keinen Stress mit dem B&uuml;rgermeister&#8230;<\/p>\n<p>Gunnar Lenz, Diplom &ndash; Kaufmann<\/p>\n<p><sup>*)<\/sup> Die Regelungen sind mit denen des Kaufrechts gr&ouml;&szlig;tenteils deckungsgleich, so dass hier das gleiche gilt. Unterschiede gibt es in soweit, als die Bestimmungen zur mangelhaften Montage bzw. Montageanleitung hier nicht gelten, was ohne praktische Auswirkung bleibt, weil es zum einen im Werkvertragsrecht keine Montageanleitungen f&uuml;r den Besteller gibt (das w&uuml;rde den Werkvertrag er&uuml;brigen) und zum anderen M&auml;ngel bei der Montage eines herzustellenden Werkes wegen Verletzung einer Hauptpflicht schon von einer der ersten drei Sachm&auml;ngelarten erfasst werden w&uuml;rden.<\/p>\n<p>Nachtrag 20. August 2013:<\/p>\n<p>Die <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/www.freie-waehler-neuhaus.de\/wp-content\/uploads\/file\/2013-08-18 Anfrage 3 Pflaster Deichstrasse.pdf\">dritte Anfrage<\/a> beim B&uuml;rgermeister im Textlaut.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtsanspr\u00fcche auf Nachbesserung drohen zu verj\u00e4hrenSchade, es sieht danach aus, dass die Deichstrassenanwohner weiter mit ihrem schiefen Klapperpflaster leben m&uuml;ssen. 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