Regenwasserkanalisation

Ahnungslos, Planlos, Haltlos

Dass mit den Neuhäuser Regenkanälen nicht alles in Ordnung ist, war beim letzten Starkregen deutlich geworden (Wir hatten berichtet). 50 mm = 50 l/m² habe ich bei mir am 19. Juni 2013 gemessen, der Großteil davon innerhalb einer Stunde. Das ist schon fast die Regenbelastung, für die die Regenwasserkanalisation bemessen und ausgelegt ist, also was sie rechnerisch ableiten soll. Die tatsächliche Leistung liegt meist auf der sicheren Seite, d. h. etwas höher. Also noch keine Katastrophe – vorausgesetzt, die Kanalisation ist intakt, aber das war sie nicht überall.

Was sich aber danach ereignete, kann man schon eher als katastrophal bezeichnen und es zeigt ein düsteres Bild von unserem Verantwortungsträger. Es wird Zeit, dass er (wieder) in der Realität ankommt.

Wir haben uns einen Überblick der Situation der Regenwasserkanalisation im Ort verschafft, wofür neben der eigenen Inaugenscheinnahme diverse Hinweise hilfreich waren. Insbesondere vor meinem Haus habe ich die Situation auch gemeinsam mit Gemeindemitarbeitern und anderen Zeugen untersucht, weil im letzten Schacht vor dem Auslauf in die Aue dauerhaft Wasser stand und der Grund dafür zunächst nicht erkennbar war. In einer intakten Regenwasserkanalisation steht jedoch kein gestautes Wasser.

Die Ergebnisse habe ich Bürgermeister Martens in mehreren Mails mitgeteilt. Antworten habe ich nicht erhalten. Für das, was ich im Folgenden schildere, gibt es Zeugen, Dokumente und Fotos.

Anfangs stand das Wasser im letzten Schacht etwa 1,25 m hoch. Aus einem Kunststoffrohr DN 200 lief zwar nach dem Regen tagelang ununterbrochen klares Wasser in die Aue ab, aber dabei handelt es sich um ein etwa einen Meter höher liegendes Dränagerohr, das mit dem Regenkanal nicht in Verbindung steht. Regenkanäle fangen üblicherweise bei DN 300 (= 30 cm Durchmesser) an und sind fast immer aus Beton. Ich wusste auch, dass ein Betonrohr in die Aue mündet, aber es war nicht erkennbar, wo genau, weil das Ufer stark bewachsen war.

Links ist das defekte Auslaufbauwerk zu sehen, dahinter das DN 500 Betonrohr der Regenwasserkanalisation. Im Wasser liegen noch Teile des abgegrabenen Wurzelwerks. Rechts oben hinter dem Baum mündet das DN 200 Kunststoffrohr (Dränage)

Durch laufende Kontrollen im besagten Schacht stellte ich fest, dass der Wasserstand im Laufe der trockenen Sommerwochen langsam bis auf ca. 60-70 cm fiel. Dafür habe ich eine Holzlatte benutzt und die jeweiligen Wasserstände daran markiert. Weil in der übelriechenden schwarzen Brühe nichts zu sehen war habe ich Anfang Juli durch Sondieren mit dieser Holzlatte das Sohlgerinne am Schachtboden ertastet und so die Richtung der Leitung zur Aue festgestellt. Dann bin ich auf einer Leiter das steile Ufer zur Aue hinunter gestiegen und habe im Uferbewuchs gesucht, bis ich fündig geworden bin. Dann habe ich das Auslaufbauwerk mit dem Spaten freigelegt.

Das eigentliche Auslaufbauwerk hatte sich vom Rohrende gelöst und war in die Aue gesackt. Der gesamte Bereich war so stark verwurzelt, dass zunächst kaum etwas zu erkennen war. Ich habe dann die Wurzeln soweit abgegraben, bis ich auch das Rohr selbst fand. Zwischen Auslaufbauwerk und Rohr liegt etwa ein halber Meter, der komplett verwurzelt war. Auch diese Wurzeln habe ich mit dem Spaten abgestochen und weiter versucht, das Rohr innen auszugraben. Die Wurzeln reichten aber zu tief in das Rohr. So blieb es weiter verstopft und es kam kein Abfluss zustande.

 

Das Bild zeigt rechts das in die Aue gekippte Auslaufbauwerk und links das Betonrohr der Regenwasserkanalisation im freigespülten Zustand. Der Zwischenraum, dort wo der Zollstock liegt, war komplett bis tief ins Rohr mit Wurzeln zugewachsen. Das Rohr wurde erst durch Freigraben sichtbar. Bis zur Spülung am 6. August fand hier kein Abfluss statt.

Rechts unten im gekippten Auslaufbauwerk ist der Wasserspiegel der Aue erkennbar, links auf der Rohrsohle ist Feuchtigkeit.

Damit stand fest, dass bei der Neuhäuser Regenwasserkanalisation zweifelsfrei Handlungsbedarf besteht. Am 6. August reinigte die Firma Kruse aus Cuxhaven diesen und andere Abschnitte der Kanalisation mit einem Spülfahrzeug mit Rückstoßspülkopf mit ca. 170 bar. Die ca. 10 m vom letzten Schacht bis zur Aue wurden damit sage und schreibe viermal durchgespült, bis es frei war. Der Bürgermeister stand die ganze Zeit daneben und hat das alles selbst im wahrsten Sinne des Wortes hautnah mitbekommen, denn er bekam mehrere Duschen mit dem Dreckwasser ab.

Mit Schreiben vom 19. August 2013 hatten die Freien Wähler Neuhaus die Situation dargelegt und damit ausführlich begründet die Aufnahme des Themas „Regenwasserkanalisation“ in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung beantragt. Zur Vorbereitung für die Ratssitzung hatten wir um die Beantwortung einiger grundlegender Fragen gebeten.

Eine Antwort auf unser Schreiben vom 19. August haben wir bisher nicht erhalten. Auch wurde das Thema nicht in die Tagesordnung der Ratssitzung aufgenommen, obwohl die Geschäftsordnung (GO) des Rates dies zwingend vorschreibt.

Der § 2 Abs. 1 Satz 2 der GO des Flecken lautet: „Tagesordnungsanträge von Ratsmitgliedern sind zu berücksichtigen, wenn sie spätestens zwei Wochen vor der Sitzung eingegangen sind.“ Diese klare Regelung schließt die Befugnis des Bürgermeisters zu einer eigenen Entscheidung über die Aufnahme in die Tagesordnung aus. Unser Antrag lag 4 Wochen vorher vor, also rechtzeitig.

Damit liegt ein klarer Verstoß gegen die vom Rat mehrheitlich – auch mit seiner eigenen Stimme – beschlossene GO vor.

Im TOP 6 (Bericht des Bürgermeisters) gab er an, er hätte im Bereich Bülsdorfer Straße den Auslauf selbst kontrolliert und stets einen Wasserabfluss festgestellt. Einen Wasserabfluss kann ich bestätigen, allerdings aus dem anderen Rohr, nämlich der Dränage. Die Ausmündung des Regenkanals (Beton DN 500) hatten weder der Bürgermeister noch sein Mitarbeiter gefunden, mit dem ich gemeinsam einen Wasserstand im Schacht von ca. 1,25 m gemessen habe. Die Ausmündung war dem Mitarbeiter nicht bekannt. Da ihn der Bürgermeister damit beauftragt hatte, sich die Situation anzusehen, wird er anschließend auch wahrheitsgemäß berichtet haben. Die Ausmündung war nicht sichtbar, bis ich sie zwei Wochen nach dem Regen gefunden und eigenhändig freigelegt habe. Auch die Folgeschäden des unkontrollierten Wasserabflusses durch Undichtigkeiten im Schacht und weiter außerhalb des Rohres habe ich fotografiert, dem Bürgermeister geschickt und dem Mitarbeiter vor Ort gezeigt.

Es reicht eben nicht, sich auf die Straße zu stellen und Wasser fließen zu sehen oder zu hören. Derartiges Halbwissen ist genau das, womit bei uns im Rat leider gern argumentiert wird, und mit dem nicht nur der Bürgermeister immer wieder auf die Nase gefallen ist. Man sieht oberflächlich, was man gern sehen möchte und legt – ohne genauer hinzu sehen – sofort los, und die Blamage ist programmiert.

Unser Bürgermeister hat sein Leben lang in Neuhaus gelebt und viele Jahrzehnte davon in Feuerwehr und Rat Verantwortung getragen. Als Bürgermeister ist er seit 27 Jahren juristisch gesehen der Anlagenleiter der Abwasseranlage und trägt damit allein und vollumfänglich die Verantwortung für Wartung, Betrieb und Sicherheit der Abwasseranlage. Aber er weiß noch nicht einmal, wo sich der Auslauf in der Straße befindet, in der er selbst wohnt.

Dennoch meint er, er müsse weder mit mir sprechen noch meine Briefe beantworten, könne aber versuchen, die Kanalisation gesund zu beten, mich in öffentlicher Ratssitzung vorzuführen und mir zu unterstellen, ich würde nicht die Wahrheit sagen. Er sollte nicht von sich auf andere schließen und unseren fachlichen Rat und unsere Dialogangebote annehmen – zum Besten des Flecken, denn das hat er beim Amtsantritt gelobt.

Die Fakten, die ich ermittelt und zur Kenntnis gegeben habe, bezeichnete der Bürgermeister allen Ernstes im Gemeinderat als, meine unbegründete „Auslegung“! Der Mitarbeiter der Kanalreinigungsfirma hätte angeblich gesagt, „dass die Verschmutzung der gespülten Leitung als sehr gering bezeichnet werden kann“. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich habe im Unterschied zu Ihnen nicht oben auf der Straße gestanden und etwas „ausgelegt“ (interpretiert), sondern ich habe das verwurzelte Rohr unten am Wasser erst gefunden und eigenhändig freigelegt. Und ohne meine Handarbeit hätte das Spülfahrzeug das Rohr gar nicht frei bekommen, weil das Wurzelwerk zwischen Rohr und Auslaufbauwerk verkeilt war.

Eine 100%tige Verwurzelung des Rohres von einem halben Meter Durchmesser, hinter der 7 Wochen lang eine stinkende Brühe gestaut war, was das viermalige Durchspülen mit dem Hochdruckreiniger erforderlich machte, ist Beweis genug für meine Angaben. Aber dann kommt noch der Knüller: Unmittelbar nach seiner gescheiterten Attacke gegen mich in der Ratssitzung gibt der Bürgermeister bekannt, dass er mit dem Wasser- und Bodenverband vereinbart hat, den Baum zu fällen, der das Rohr verwurzelt hat!

Damit wird klar, dass der Bürgermeister gewusst hat, dass meine Beschreibung der Fakten zutreffend ist und er wissentlich Unwahrheiten verbreitet. Warum, fragt man sich, unternimmt er selbst in völlig aussichtsloser Lage mit Halbwissen und Nichtwissen als technischer Laie den tollpatschigen Versuch, mich öffentlich diskreditieren zu wollen, und verplappert sich dann zu guter Letzt noch? Warum zum x-ten Mal das altbekannte "Haltet-den-Dieb" Geschrei? Wann kommt er wieder in der Realität an? Gibt es noch Leute, die ihm das abkaufen? Hätte er mich einfach ernst genommen und den Tatsachen entsprechend folgerichtig gehandelt, wäre nichts los gewesen, und der Flecken hätte eine kostenlose fachliche Beratung gehabt, aber so?

Volles Rohr, Eigentor, Herr Bürgermeister!

Aber damit ist es immer noch nicht genug.

Das vorstehende macht deutlich, dass die Freien Wähler gute Gründe hatten Anfragen zu stellen. Unter TOP 7 (Behandlung von Anfragen) sollten 14 Fragen zur Regenwasserkanalisation in der Ratssitzung am 17. September beantwortet werden. Der Bürgermeister suchte nach dem Antworttext, fand ihn aber nicht. Also verlas er nur die Fragen und antwortete aus dem Stehgreif. Dass seine Antworten einem Offenbarungseid gleich kamen, schien ihm nicht zu dämmern.

Zunächst stellte der Bürgermeister in Abrede, dass es technische und rechtliche Vorschriften für den Betrieb von Regenwasserkanälen gibt. Wenn man bedenkt, dass Multimilliardenwerte in deutschen und europäischen Regenwasserkanälen unter dem Pflaster liegen, müsste einen schon der gesunde Menschenverstand das Gegenteil annehmen lassen.

Also muss man eben suchen, bis man die geltenden Vorschriften findet. Das haben die Freien Wähler getan und wir sind bei der Bundesregierung und bei der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) fündig geworden. Dort werden alle technischen Regelwerke für den Abwasserbereich erstellt, und es gibt auch einen Ansprechpartner, der sich in technischer und rechtlicher Hinsicht gut auskennt, bis hin zu detaillierten Haftungsfragen.

Aber näher zu den Antworten des Bürgermeisters auf unser Schreiben vom 19. August 2013.


Frage 1:

Nach welchen technischen Vorschriften wird die Neuhäuser Regenwasserkanalisation gewartet?

Antwort: Es gibt keine.

Die richtige Antwort wäre gewesen: Der Betrieb der Regenwasserkanalisation erfolgt nach den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“, die in dem Arbeitsblatt DWA-A 147 und dem Merkblatt DWA-M 174 beschrieben sind, sowie der DIN-EN 752. Die Vorgaben für die Betriebsanweisung der Mitarbeiter sind in DWA-A 199-2 beschrieben.

Die Fristen gemäß DWA für Kanäle und Schächte sind auch gleich in den oberen Zeilen der kostenlosen Arbeitshilfen Abwasser der Bundesregierung zu finden. Beispielsweise das kaum auffindbare Auslaufbauwerk, das ich freigegraben habe, hätte danach 1/4-jährlich auf Funktionsfähigkeit und einmal jährlich bautechnisch geprüft werden müssen. Tatsächlich liegt es schon seit über 22 Jahren in der Aue, statt am Rohrende, und außer mir hatte niemand eine Ahnung, wo es sich befindet.


Frage 2:

Nach welchen rechtlichen Vorschriften wird die Neuhäuser Regenwasserkanalisation gewartet?

Antwort: Es gibt keine

Die richtige Antwort wäre gewesen: Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) sind die Rechtsgrundlage, insbesondere die folgenden Paragraphen:

§ 54 Abs. 1 Satz 2 WHG (Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung): Abwasser ist… … das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).

§ 55 Abs. 1 Satz 1 WHG (Grundsätze der Abwasserbeseitigung): Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.

§ 60 Abs. 1 WHG (Abwasseranlagen): Abwasseranlagen sind so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Im Übrigen müssen Abwasserbehandlungsanlagen im Sinne von Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 nach dem Stand der Technik, andere Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.

§ 61 Abs. 2 WHG (Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen):
„Wer eine Abwasseranlage betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasserinhaltsstoffe selbst zu überwachen.“

§ 100 Abs. 2 NWG (Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen):
„Wer eine öffentliche Abwasseranlage betreibt, hat über Abwasser, das nicht häusliches Abwasser ist, ein Kataster zu führen.“


Nachdem somit klar ist, dass der Bürgermeister weder die rechtlichen noch die technischen Grundlagen für den Betrieb der kommunalen Regenwasserkanalisation kennt, war auch nicht zu erwarten, dass er seine daraus resultierenden Pflichten kennt und unsere Regenwasserkanalisation korrekt im Sinne des Gesetzes betrieben wird.

Die weiteren Antworten ergaben, dass die Kanäle nicht vorschriftsmäßig regelmäßig gespült werden, sondern nur bei Bedarf im Falle von Störungen, die sogenannte „Feuerwehrmethode“ also.

Auch die vorschriftsmäßigen regelmäßigen Kamerafahrten (mindestens alle 20 Jahre) erfolgen nicht und die Kosten für beides sind ebenfalls nicht bekannt. Zur Erläuterung: Kamerafahrten sind kein unnötiger Luxus, sondern decken die Schäden auf, die im Laufe der Jahre entstehen und ermöglichen so die frühzeitige und kostengünstige Reparatur ohne offene Baugrube.

Ebenso überraschte nicht mehr, dass es kein Kanalkataster gibt und auch nicht beabsichtigt ist, das zu erstellen, geschweige denn die Kosten dafür bekannt sind.

Die Frage nach den existierenden Unterlagen über die Kanalisation wurde etwa so beantwortet: Ja, es soll da teilweise etwas geben.

Brisant war unsere letzte Frage, wie die Einsatzkräfte bei Unfällen mit Gefahrstoffen schnell und sicher über die Kanalisation informiert werden, aber die wahre Bedeutung schien der Bürgermeister gar nicht bemerkt zu haben. Die lapidare und schier unglaubliche Antwort war, dass keine Informationen vorgesehen sind!

Der Betrieb der Regenwasserkanalisation ist übrigens eine Pflichtaufgabe und keine freiwillige Leistung.

Nachdem der Bürgermeister durch die Hinweise und Fragen unseres Schreibens auf die Gefahren hingewiesen worden ist, und sie ignoriert, muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, die Kameraden der Feuerwehr wissentlich in vermeidbare unbekannte Gefahr zu bringen. Das ist dann nicht mehr Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz, und da beginnt die persönliche Haftung.

Aber auch rein menschlich gesehen kann es einem den Atem verschlagen, wie ein langjähriger Ortsbrandmeister und Samtgemeindebrandmeister und Ehrenfeuerwehrmann die Sicherheit seiner Kameraden ignoriert. Das Video einer Gasexplosion in der Kanalisation zeigt das Gefahrenpotenzial.

Wir fassen zusammen:

  • Weder der Bürgermeister noch seine Mitarbeiter oder die SG wissen etwas von rechtlichen und technischen Vorschriften, nicht einmal auf ausdrückliche Nachfrage.
  • der Bürgermeister scheint nicht zu wissen, dass er de jure der Betriebsleiter der Regenwasserkanalisation ist und als solcher in der vollen Verantwortung steht, z. B. auch bei Überflutungen und Unfällen mit Gefahrstoffen. Verunreinigung von Boden und Wasser durch unsachgemäßen Betrieb der Kanalisation sind übrigens Straftaten.
  • Weder der Bürgermeister noch seine Mitarbeiter wissen,
    • wo welche Rohre liegen
    • dass regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden müssen
    • welche Kontrollen in welchen Intervallen (z. B. Sichtkontrolle, Kamerafahrten) durchzuführen sind
    • dass die regelmäßige Reinigung (Spülung) vorgeschrieben ist.
    • welche Kosten die vorgeschriebene Unterhaltung verursacht.
  • Es gibt kein Kanalkataster und auch keinen Ansatz zur Erstellung eines Kanalkatasters, also auch keine Kenntnis, was das kosten würde.
  • Weder der Bürgermeister noch seine Mitarbeiter wissen, welche Unterlagen es überhaupt gibt, geschweige denn, was drin steht.
  • der Bürgermeister als Verantwortlicher hat keinen Ansatz zur erforderlichen Information der Einsatzkräfte bei Unfällen mit Gefahrstoffen.

Fazit:

Der Betrieb der Neuhäuser Regenwasserkanalisation ist gefährliche Stümperei auf ganzer Strecke ohne jegliche Fachkenntnisse und Problembewußtsein. Ob das auch nach unserer Fragen und Informationen so bleiben wird, ist nicht anzunehmen, denn: Wer in Kenntnis der geltenden Vorschriften diese ignoriert, ist persönlich haftbar. Das bedeutet im Klartext natürlich, dass man dabei Haus und Hof verlieren kann. Da hilft auch die Ausrede des Bürgermeisters nicht, dass es in anderen Gemeinden angeblich nicht anders ist. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht, lautet der Grundsatz. Wer die Straße nicht fegt, sagt einfach, der Nachbar tut’s ja auch nicht, oder wie?

Außerdem ist auch diese Aussage wieder falsch, weil es z. B. in Cadenberge schon vor 12 Jahren Kanalkataster, Kamerafahrten und Sanierungspläne gab, wie ich damals auf explizite Nachfrage erfahren habe. Wir Neuhäuser wissen wohl alle, wie der Bürgermeister auf saubere Straßen bedacht ist, was ja auch nicht schlecht ist, doch der Ton macht die Musik. Dass er aber seinen eigenen Pflichten unter der Straße nicht ansatzweise nachkommt, ja sie nicht einmal kennt, das ist kaum zu fassen. 

Das Hauptproblem ist, dass unsere Kanäle verrotten, unser „Kapital“ entwertet wird, und dass die Bürger eines Tages über Anliegerbeiträge dafür direkt zur Kasse gebeten werden. Die Satzung über Anliegerbeiträge können Sie hier einsehen.

Die Kanäle nach der „Feuerwehrmethode“ auf Verschleiß zu fahren ist erfahrungsgemäß am Ende teurer, als sie korrekt zu unterhalten und zu pflegen, denn andernfalls wird der Neubau erforderlich. Genauso wie es bei den Brücken auch der Fall war. Für deren Neubau lässt der Bürgermeister sich bewundern, dass er die erforderliche Pflege vorher nicht vorgenommen hat, und dass es dafür Vorschriften gibt, das konnte er ja nicht ahnen und das wird unterdrückt. Käme vergleichsweise eine Privatperson auf die Idee, ihr Haus nicht zu pflegen, sondern es lieber verfallen und abzureißen zu lassen, um es dann neu zu bauen? Sicher nicht, und so soll und darf auch nicht mit unserem öffentlichen Eigentum umgegangen werden.

Die Freien Wähler wollen verhindern, dass sich das Millionendebakel mit den Brücken beim Regenwasserkanal wiederholt, denn das kostet über Anliegerbeiträge direkt unser Geld und nicht nur indirekt über Steuern. Für die Kanäle gibt es keine Zuschüsse „von oben“. Der Bürgermeister rechnet vielleicht so, dass der Flecken Wartung und Unterhaltung allein bezahlen muss, für einen Neubau aber die Anlieger zur Kasse gebeten werden. Nicht mit uns!

Die Fragen der Freien Wähler sind aus vielen Gründen berechtigt, wie sich gezeigt hat. Die Antworten dokumentieren, dass die Kanäle nicht vorschriftsmäßig betrieben, gereinigt und gewartet werden. Das kann nicht nur im Falle von Unfällen rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch im Falle eines erforderlichen Neubaus.

Die herrschende Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte zum Thema „aufgestauter Reparaturbedarf" bei Straßen (OVG-Urteil Nordrhein-Westfalen vom 21. April 1975 und Urteil OVG Niedersachsen vom 28. November 2001) lautet, dass sich Anlieger erfolgreich gegen Anliegergebühren wehren können, wenn die Kommune ihrer gesetzlichen Unterhaltungspflicht nach dem Niedersächsischen Straßengesetz nur unzureichend in den letzten Jahren nachgekommen ist.

Warum sollte es bei den Kanälen (unter der Straße) anders sein? Durch unsere Fragen und die Antworten darauf ist zweifelsfrei erwiesen, dass der Flecken seiner gesetzlichen Unterhaltungspflicht nicht nachgekommen ist.

Was hier anscheinend ganz selbstverständliche Neuhäuser Realität ist, sollte langsam auch die treueste Anhänger dieser Politik zum Aufwachen und Nachdenken bewegen. Wo ist eigentlich die Schmerzgrenze? Vielleicht weckt ja Wasser im Keller oder der drohende Griff in die Tasche unsere Ratskollegen.

Dass das jetzt alles öffentlich im Internet steht, darf niemanden wundern, denn es hat von unserer Seite mehr als genug Ansätze für eine konstruktive Zusammenarbeit gegeben. Aber wir hoffen, dass sich jetzt etwas ändert und wir diesem Bericht positive Neuigkeiten hinzufügen können, ähnlich wie schon beim Pflaster im Historischen Hafen oder den gefällten toten Kastanien im Bürgerpark.

Wie immer stehen wir für Fragen gern bereit, falls jemand etwas nicht glauben mag oder es genauer wissen will. Was hier steht, stimmt wie immer. Und was anders erzählt wird, ist leider falsch. Sprechen Sie lieber mit uns statt über uns, dann sind Sie besser informiert und auf der sicheren Seite.