Eklat um die Wahrheit

Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen

Jedes Ratsmitglied hat nach NKomVG § 56 und Geschäftsordnung §§ 5 und 10 das Recht, Auskünfte vom Bürgermeister zu bekommen, denn der Rat kontrolliert die Verwaltung und den Bürgermeister und ist dessen Dienstvorgesetzter. Davon machen die Freien Wähler Neuhaus nach Bedarf Gebrauch und so wurde schon viel Wissenswertes bekannt. Leider sind einige unserer Fragen aber wissentlich falsch beantwortet worden. Diese Fälle haben wir dann im Flyer vom März 2014 aufgelistet und an alle Haushalte verteilt. Jeder Neuhäuser konnte das lesen, auch die Ratskollegen und der Bürgermeister selbst.

Die logische Konsequenz wäre, das Amt als Bürgermeister nieder zu legen, wie es z. B. Minister tun, die das Parlament belogen haben — aber nichts geschah. Dann hätte der Rat als Dienstvorgesetzter seinen Rücktritt verlangen müssen – aber es blieb ruhig. Die Freien Wähler haben nicht die Mehrheit im Rat und haben daher auch nichts weiter unternommen.

Allerdings bitten wir seitdem um die wahrheitsgemäße Beantwortung unserer Fragen, so wie es auch ausdrücklich fettgedruckt im NKomVG-Kommentar von Blum/Häusler/Meyer nachzulesen ist.

Nun hätte in der Ratssitzung vom 26. Februar 2015 eine einfache wahrheitsgemäße Antwort auf unsere Fragen gereicht, und es wäre nichts weiter passiert. Für den Ertappten selbst wäre es erst recht klug gewesen, das Thema nicht anzurühren, wie schon seit fast einem Jahr praktiziert. Aber es kam anders. Der Bürgermeister teilt ungefragt mit, dass er mit dieser Formulierung gestellte Fragen künftig gar nicht mehr beantworten würde.

Ich machte ihn darauf aufmerksam, dass er nach NKomVG § 56 dazu verpflichtet ist und sich das nicht aussuchen kann.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Harm Funk, stellt den Antrag, dass Anfragen mit der Bitte um wahrheitsgemäße Beantwortung künftig nicht mehr beantwortet werden sollen. Der Ratsvorsitzende Georg Martens will den Antrag abstimmen lassen.

Ich machte nochmals darauf aufmerksam, dass das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz höherrangig als ein Ratsbeschluss ist und ein solcher Ratsbeschluss daher rechtswidrig und ungültig wäre.

Der Ratsvorsitzende Georg Martens lässt daraufhin nicht abstimmen und geht zum nächsten Tagesordnungspunkt über. Die anwesende Presse und die Zuhörer haben alles mitbekommen und zwei Tage später steht es in der NEZ und ist Gesprächsthema der gesamten Region.

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, sagt der Volksmund, der jetzt wieder ein Thema hat.

Auszug aus dem Flyer vom März 2014