Über wrademacher

Ein Ort im kollektiven Abseits?

Unter der Gürtellinie

Ein Ort im kollektiven Abseits?

„Was die Freien Wähler machen, ist unter der Gürtellinie“, hört man oft im Gespräch, aber was ist dran? Zunächst mal, was wir schreiben, ist wahr, und die Wahrheit kann nie unter der Gürtellinie sein, oder? Sie kann wohl unbequem oder peinlich sein, aber niemals unter der Gürtellinie.

Fragt man dann nach, was genau angeblich unter der Gürtellinie gewesen sein soll und warum denn überhaupt, bleiben die Leute stumm. Keiner kann es konkret bezeichnen, aber viele plappern diese Worthülse mit voller Überzeugung stumpf nach. Warum reden sie so über uns statt mit uns? Sie könnten die Gründe für unsere Texte aus erster Hand erfahren, von uns selbst.

Stiften wir doch mal einen Preis von

100 Euro

für den Ersten, der uns nachweisen kann, was „unter der Gürtellinie“ war und warum. Der Maßstab zur Beurteilung sind unsere geltenden Gesetze. Also bitte los, liebe Gürtellinienkenner!

Wer nicht ganz konkret benennen kann, was angeblich unter der Gürtellinie sein soll und warum das unter der Gürtellinie sein soll, der soll doch bitte diesen Blödsinn nicht nachplappern. Der Unterschied zwischen glauben und wissen ist den meisten wohl gar nicht bekannt.

Was aber wohl zweifelsfrei „unter der Gürtellinie“ ist, sind die Unwahrheiten und Gesetzesverstöße, die wir erlebt bzw. aufgedeckt haben, aber das wiederum wollen viele hier nicht wissen. In Neuhaus gibt es offensichtlich weithin so etwas wie „eine verschobene Wahrnehmung“, Anstand und Recht sind durch Personenkult verdrängt, wie es in Diktaturen üblich ist.

Die Freien Wähler Neuhaus haben durch ihre Arbeit dennoch erreicht, den Ratskollegen klar zu machen, dass der Rat den Bürgermeister zu kontrollieren hat. Dieser Kontrollpflicht kommt der Rat erst durch die Aufklärungsarbeit der FWN nach. Seitdem ist der Rat nicht mehr nur eine Abstimmungsmaschine, in der auf Zuruf die Arme gehoben werden. Diese Einsicht war schwer zu vermitteln und es hat viel Zeit gebraucht. Muss man sich deshalb wundern, wenn einige Ratskollegen es vorziehen, nicht mehr zu kandidieren?

Wir überlegen uns schon sehr genau, was wir schreiben. Und weil es daher faktisch nichts Konkretes dagegen zu halten gibt, behilft man sich mit solch einer schwammigen und abwertenden Parole, um sich irgendwie doch "im Recht" zu fühlen.

Es hat schon seinen Grund, dass uns niemand wegen unserer Veröffentlichungen verklagt hat, weil es eben (leider, leider!) alles stimmt. Nicht wir Schreiber sind die Wurzel des Übels, sondern der/die Täter, deren Handeln wir offenlegen. So wird ein Schuh draus und nicht umgekehrt. Dass das Einigen nicht passt, dafür können wir nun wahrlich nichts.

Deshalb lenkt man von den unbequemen Tatsachen ab und stellt diejenigen an den Pranger, die die unbequemen Wahrheiten schreiben. Doch zum Glück denken nicht alle so, denn viele haben durchaus begriffen was wirklich gespielt wird.

Schreiben ist übrigens – im Gegensatz zum gesprochenen Wort – verbindlich, ein öffentlich geschriebenes Wort kann man nicht mehr zurückholen. Reden ist unverbindlich, denn wenn die Schallwellen verklungen sind, ist es nicht mehr nachweisbar. Mit dem Gewicht der Zunge kann man einen Menschen zerstören, heißt es nicht ohne Grund. Selbst wenn eine Verleumdung zurück genommen wird, bleibt etwas davon erhalten. Es sitzt zwischen den Ohren, die es gehört haben in den Köpfen.

Die Wahrheit ist oftmals banal und langweilig und sie steht unveränderlich fest, die Unwahrheit dagegen kann beliebig gestaltet werden und damit viel spektakulärer gemacht werden – bleibt aber nichts als üble Nachrede und befriedigt lediglich übersteigertes Selbstdarstellungsbedürfnis. Doch es finden sich immer Menschen, die bereit sind, diesen bösen Zungen zu glauben. Gern werden auch Verschwörungstheorien gebildet. Stammtische, Kaffeeklatsch usw., aber immer alles mündlich, niemals schriftlich. Trotzdem fallen viele auf diese vergifteten Märchenstunden herein, glauben den Blödsinn und tragen ihn eilends weiter.

Und wer profitiert davon? Der Ort ganz bestimmt nicht!

Die Freien Wähler Neuhaus wollen, dass das alles endlich der Vergangenheit angehört und wir uns konstruktiv auf der Ebene von Tatsachen und Fakten bewegen. Nur so können wir Neuhaus aus dem Abseits holen und in eine gute Zukunft führen, aber nicht mit falschen Parolen.

Zehn Kreuze

Das kleine Einmaleins der Kommunalwahl + Musterstimmzettel zum Download

Bis zu 56 cm breit und 42 cm hoch sind die Stimmzettel der Kommunalwahl. Das sind schon ganz ordentliche "Lappen"!

Darauf ist Platz für eine Vielzahl von Kandidaten, wie man auf den Musterwahlzetteln zum Download sehen kann:

24 Kandidaten für den Gemeinderat

42 Kandidaten für den Samtgemeinderat

60 Kandidaten für den Kreistag

aber nur ein Kandidat für das Amt des Samtgemeindebürgermeisters der neuen großen Samtgemeinde Land Hadeln.

Wählen ist da nicht mehr ganz so einfach, denn neben der Vielzahl der Kandidaten hat jeder Wähler auch 3 Stimmen bei der Gemeinderatswahl, der Samtgemeinderatswahl und der Kreistagswahl, also 3 x 3 + 1 für den Samtgemeindebürgermeister sind insgesamt 10 Kreuze, die man machen darf.

Die 3 Stimmen pro Wahlzettel darf man beliebig verteilen. Man kann die Kandadaten wählen, aber auch die jeweilige Liste ganz oben ankreuzen. Wenig Sinn macht es natürlich, jeder der drei Listen eine Stimme zu geben, also sich nicht zu entscheiden.

Wir haben das sogenannte Verhältniswahlrecht. Das bedeutet, dass die Zusammensetzung der Räte sich danach richtet, wieviel Stimmen die jeweilien Listen bekommen haben.

Bei der letzten Kommunalwahl 2011 waren die 11 Ratssitze wie folgt verteilt:

52,80 % CDU = 6 Sitze im Gemeinderat

23,76 % Freie Wähler Neuhaus = 3 Sitze

20,93 % SPD = 2 Sitze

2,49 % Die Linke = 0 Sitze

Jedes Kreuz auf der CDU-Liste ist also immer eine Stimme für Georg Martens, jedes Kreuz bei der SPD ist eine Stimme für Stefan Eichsteller und jedes Kreuz bei Freie Wähler Neuhaus eine Stimme für Walter Rademacher als Bürgermeister.

Bei der letzten Kommunalwahl 2011 gab es in Neuhaus 1013 Wahlberechtigte, 727 davon wählten, 13 Wahlzettel waren ungültig, also verblieben 714 gültige Wahlzettel.und 2121 gültige Stimmen. Daraus errechnet sich eine Wahlbeteiligung von 71,76 %, also überdurchschnittlich.

Schönfärberei

Wie man eine juristische Bruchlandung verklären kann

Die Freien Wähler Neuhaus waren durch die starrsinnige Haltung des Bürgermeisters Ende 2015 gezwungen worden, ihr gesetzlich geregeltes Recht einzuklagen, Näheres s. Artikel Geldverbrennung im Flecken. Dieser Vorgang ist bei klarer Rechtslage ohnehin schon grotesk. Was der Bürgermeister dann aber aus seiner juristischen Bauchlandung im Tagesordnungspunkt Bericht des Bürgermeisters daraus machte, ist ein Lehrstück für Propaganda.

Wir veröffentlichen den Vergleich daher an dieser Stelle erstmals und stellen ihn der Niederschrift der Ratssitzung vom 10. März 2016 gegenüber.

Der Vergleich lautet:

„Der Beklagte/Antragsgegner verpflichtet sich, die Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung vom 10.03.2016 zu nehmen, die der Antragsteller/Kläger mit Schriftsatz vom 23. Februar 2015 und 27. Mai 2015 beantragt hat. Dies betrifft die Komplexe „Änderung der Nutzungssatzung des Hafenschuppens" (Antrag vom 23.02.2015), „nicht wahrheitsgemäße Auskünfte des Bürgermeisters nach § 56 Absatz 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz in Ratssitzungen" (Antrag vom 27.05.2015), „Verhalten des Bürgermeisters gegenüber Ratsmitgliedern" (Antrag vom 27.05.2015).

Die Antragsgegnerin/Klägerin wird ihre Anfragen, die sie am 11. September 2015 und am 15. September 2015 gestellt hat, (siehe Schriftsatz vom 7. Dezember 2015 Ziffern 1 bis 3) erneut stellen. Sie wird dabei, wie auch künftig, darauf verzichten ausdrücklich um wahrheitsgemäße Beantwortung zu bitten. Auch andere Hinweise auf die Wahrheitspflicht nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz wird die Fraktion nicht machen.
Die Beklagte/Antragsgegnerin verpflichtet sich, diese Anfrage sodann so zu beantworten wie die Geschäftsordnung das vorsieht.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.“

Fazit: Unseren Anträgen wurde im vollen Umfang entsprochen.

Und so berichtete der Bürgermeister darüber in der Ratssitzung:

„Klage und Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz

Wie bereits am 10. Dezember 2015 berichtet hat die Fraktion der Freien Wähler – vertreten durch den Sprecher Walter Rademacher – am 28.10.2015 beim Verwaltungsgericht Stade Klage erhoben und begehrt den vorläufigen Rechtsschutz gegen den Hauptverwaltungsbeamten des Fleckens Neuhaus (Oste) wegen Nichtbeachtung des § 56 NkomVG und der GO. In der Angelegenheit fand am 05.02.2016 ein nichtöffentlicher Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage vor der Berichterstatterin der 1. Kammer, der Präsidentin des Verwaltungsgerichtes Stade, statt. Bei dieser Erörterung hat die Richterin zunächst darauf verwiesen, dass die Fraktion der Freien Wähler nicht klagebefugt sei, sondern nur das einzelne Ratsmitglied.

Das Antragsrecht/ Auskunftsrecht nach § 56 NkomVG ist kein Fraktionsrecht, sondern ein Recht eines jeden Mitgliedes des Rates. Sie merkte auch an, dass der Bürgermeister Anfragen der Mitglieder des Rates, die sich auf Tatsachen beziehen müssen und respektvoll zu stellen sind, durch den Bürgermeister zu beantworten sind. Die Erörterung endete dann mit einem Vergleich, der von der Präsidentin laut auf einen Tonträger diktiert wurde.“

Wohlbemerkt, es geht um ein und dieselbe Sache. Es liest sich aber fast so, als wenn es zwei verschiedene Veranstaltungen gewesen wären. Vom Kern der Sache, um die es ging und von der juristischen Bauchlandung des Bürgermeisters keine Spur, dafür Banalitäten wie das laute Diktieren auf einen Tonträger. Ja, das ist Standard bei den Gerichte heute, was ist daran erwähnenswert in einer Ratssitzung und einer Niederschrift dazu?

Allerdings hat es einen ziemlich schalen Beigeschmack, wenn man nicht um die „wahrheitsgemäße“ Beantwortung der Fragen bitten darf, nachdem der Rat so oft belogen worden ist. Wer die gewählten Volksvertreter belügt, hat seine Hut zu nehmen, genau wie schon Franz-Josef Strauß, Uwe Barschel und viele andere bekannte Politiker zuvor.

Geldverbrennung im Flecken

Wie Unvernunft und Unwissen uns noch ärmer machen

Fast 10.000 Euro Kosten sind dem schönen aber armen Flecken Neuhaus durch sinnlose und vermeidbare Gerichtsverfahren in den letzten 5 Jahren entstanden. Sinnlos deshalb, weil die Rechtsposition des Flecken aussichtslos war. Wenn man keine Chance hat, braucht man nicht klagen.

Das erste Verfahren um den illegalen Wohnmobilstellplatz im Historischen Hafen kostete ca. 7.500 Euro, wir hatten darüber mehrfach berichtet.

Beim zweiten Verfahren ging es darum, dass der Bürgermeister die Fragen der Freien Wähler nicht beantworten wollte und unsere Anträge nicht auf die Tagesordnung setzen wollte. Es endete mit einem Vergleich, in dem der Bürgermeister in beiden Punkten nachgeben musste. Die Richterin ließ von Anfang an keinen Zweifel daran, dass die Rechtslage eindeutig zu Gunsten der Freien Wähler Neuhaus war.

Die Kosten von insgesamt 2.353,27 Euro hatte der Flecken zu tragen. Der Löwenanteil von ca. 1.900 Euro entfiel dabei auf den Anwalt des Bürgermeisters. Die Freien Wähler hatten sich keinen Anwalt genommen, um Kosten zu sparen. Dieser Anwalt blieb dann in der Verhandlung weitgehend stumm, weil es in so aussichtslose Position auch nicht viel zu sagen gab, leicht verdientes Geld also. Er war der klare Gewinner des Tages.

Der Bürgermeister musste den Anträgen der Freien Wähler stattgeben. Er musste die von uns gestellten Fragen beantworten und die von uns beantragten Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung setzen. Das hätte er auch ohne Klage machen können, aber all unsere Versuche waren vergeblich, der Starrsinn war stärker als die Gesetzestreue. Unser Schreiben an den Bürgermeister blieb unbeantwortet und die Kommunalaufsicht verwies uns auf den Klageweg. Also konnten wir unser Recht leider nicht anders durchsetzen.

Nur der Bürgermeister hätte diese Klage vermeiden können, aber er provozierte lieber ein Gerichtsverfahren.

Doch es geht so weiter, fast 10.000 sinnlos verschleuderte Euro allein in dieser Wahlperiode sind wohl noch nicht genug. Es droht ein weiteres unnötiges Gerichtsverfahren, und zwar um die Renovierung der Wohnung, in der sich bis Ende Juli der Jugendtreff befand.

Die Gemeinde hatte für den Jugendtreff eine Wohnung in der ehemaligen katholischen Kirche angemietet. Das Gebäude wurde verkauft, und der Bürgermeister begann Streit mit der neuen Eigentümerin. Daraufhin wurde der Mietvertrag zum 31. Juli 2016 gekündigt.

Diese Wohnung befindet sich jetzt in einem unbewohnbaren Zustand.

Zunächst waren die Türen nicht in der Wohnung und es hieß, es hätte keine Türen gegeben. Eine Wohnung ohne Türen? War das ernst gemeint? Aber dann wurden sie wieder gefunden – im Keller des ehemaligen Neuhäuser Rathauses.

Doch fast alle Türen sind beschädigt, teilweise erheblich: Überstrichene, eingedrückte und farblich nicht passende Blendrahmen und nicht sachgerechte Reparaturen von Schäden durch Türaufbrüche, überstrichene Elektroinstallation und Fußleisten, keine Wand ist in einem einwandfreien übergabereifen Zustand, zwei Leichtbauwände sind eingedrückt, weiße Kunststofffensterrahmen voller Paketbandkleberesten, ein beschädigter Fensterflügel usw. ergeben insgesamt einen Zustand, der mehr an Mietnomaden als an eine Kommune als Vormieter denken lässt.

Wer möchte so wohnen?

In so einem Zustand bietet man eine Wohnung nicht zur Übergabe an, wenn man als Vertragspartner ernst genommen werden will und Wert auf einen guten Ruf legt.

Das Angebot der Eigentümerin, gegen eine angemessene Pauschale die Renovierung selbst vorzunehmen, wurde als zu hoch abgelehnt. Jetzt läuft es auf einen Rechtsstreit heraus, in dem der Flecken wieder einmal keine gute Ausgangsposition hat. Es werden Angebote von Firmen eingeholt, und dann wird es richtig teuer. Daneben summiert sich der Mietausfall, denn die Wohnung ist derzeit so nicht bewohnbar. Zur Krönung kommen dann wohl die Verfahrenskosten noch dazu, und am Ende wird es für den Flecken doppelt bis dreifach so teuer, wie das Angebot der Eigentümerin war.

So wird wieder sinnlos das Geld zum Fenster rausgeworfen, das wir so dringend für unsere Straßen, Gehwege, Kanäle; Spielplätze usw. brauchen, am liebsten ohne Ratsbeschluss. Aber das lassen wir nicht zu und haben das Thema auf die Tagesordnung setzen lassen.

Doch nicht nur durch starrsinnig provozierte Rechtsstreitigkeiten in aussichtsloser Position wird im Flecken Geld verschleudert. Gleiches gilt für den Umgang mit dem Gemeindeeigentum.

  • Wenn z. B. in der Schleusenstraße nicht das richtige Gefälle des Seitenraums hergestellt wird, kann das Wasser nicht ablaufen und die Fahrbahn geht kaputt. Teilweise ist das leider schon erfolgt. Die Reparatur der Fahrbahn wird dann locker zehn Mal so teuer, wie das Abschieben des Seitenraums.
  • An der Spundwand wurde aus „Sparsamkeit“ kein Sand, sondern der vorhandene Klei eingefüllt. Schon 8 Jahre später hatte der frostempfindliche Boden dazu geführt, dass gefährliche Stolperfallen entstanden waren, und die erste Reparatur war fällig.
  • Bei der Sanierung der Poststraße wurden hunderte Meter neue Regenrohre verlegt, nur die letzten 35 Meter wurden nicht ausgetauscht. Ergebnis: Immer wieder staute das Wasser bei Starkregen auf der Straße und lief über die Grundstücke und in die Häuser. Damals wäre es eine Kleinigkeit gewesen, ein paar Meter mehr zu verlegen. Jetzt liegen die Angebote dafür bei 15 – 18.000 Euro.
  • Wenn bei einem Kletterturm die Pfosten verrottet sind, kann man sie absägen und ein Betonfundament drunter setzen, dann hält das Gerät wieder für Jahrzehnte. Einen ganzen Spielplatz einfach zu verschrotten, statt zu reparieren ist wohl der Gipfel. Wer bezahlt jetzt die neuen Geräte?

Unwissenheit, Unvernunft, Altersstarrsinn und übertriebener Geiz werden also erst recht teuer – und das bei leeren Kassen.

Die Freien Wähler Neuhaus gewährleisten den Erhalt unserer Werte durch Sachkenntnis und Sparsamkeit mit Augenmaß – wenn wir den nächsten Bürgermeister stellen dürfen.

Kandidaten für Gemeinderat 2016

Kandidaten Gemeinderatswahl im Flecken Neuhaus (Oste) 2016 lt. amtlicher Liste

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen, CDU

1 Martens, Georg, Bülsdorfer Straße 3, Geburtsjahr: 1937, Pensionär
2 Wenzel, Angela, Mühlenweg 3, Geburtsjahr: 1965, Geprüfte Übersetzerin
3 Dummer, Gerhard, Intzenbüttel 3, Geburtsjahr: 1950, Rentner
4 Meyer, Stefan, Kiebitzweg 13, Geburtsjahr: 1979, Dipl.-Ingenieur (FH)
5 Katt, Meike, Herrlichkeit 2, Geburtsjahr: 1970, Hauswirtschaftsmeisterin
6 Steinke, Hartmut, Poststraße 3, Geburtsjahr: 1948, Immobilienmakler
7 Wenzel, Lena, Mühlenweg 3, Geburtsjahr: 1995, Studentin
8 von Bargen, Knut, Bahnhofstraße 14, Geburtsjahr: 1966, Kraftfahrer
9 Söhl, Jasmin, Herrlichkeit 25, Geburtsjahr: 1995, Auszubildende zur Bäckerin
10 Klann, Ralf, Schützenstraße 6,Geburtsjahr: 1954, Rentner
11 Pupke, Gustav,Deichstraße 41, Geburtsjahr: 1943, Rentner

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

1 Eichsteller, Stefan, Stader Straße 3, Geburtsjahr: 1962, Kaufmann
2 Bollhorn, Jan Boris, Deichstraße 1, Geburtsjahr: 1971, Dipl.-Sozialpädagoge
3 Stock, Barbara, Stader Straße 16, Geburtsjahr: 1955, Volljuristin
4 Heins, Jürgen, Schützenstraße 8, Geburtsjahr: 1952, Fahrlehrer
5 Stock, Anne-Grietje, Stader Straße 24, Geburtsjahr: 1989, Dipl.-Finanzwirtin

3. Freie Wähler Neuhaus

1 Rademacher, Walter, Bülsdorfer Straße 12 a, Geburtsjahr: 1951, Dipl.-Ingenieur
2 Richters, Peter, Bülsdorfer Straße 19, Geburtsjahr: 1952, Rechtsbeistand
3 Lenz, Gynnar-Dietrich, Kiebitzweg 6, Geburtsjahr: 1952, Dipl.-Kaufmann
4 Mahler, Hendrik, Lindenstraße 5, Geburtsjahr: 1986, Industriekaufmann
5 Lenz, Angelika, Kiebitzweg 6, Geburtsjahr: 1952, Hausfrau
6 Wimmer, Kurt, Bahnhofstraße 59, Geburtsjahr: 1951, Selbst. Gebäudereiniger
7 Rademacher, Susanne, Bülsdorfer Straße 12 a, Geburtsjahr: 1965, Altenpflegerin
8 Grothmann, Hartmut, Wiesenstraße 9, Geburtsjahr: 1960, Ausrüstungsmechaniker

 

Mit zweierlei Maß!

Aber das Maß ist voll.

Wahrscheinlich haben Sie in unserem Flyer von Anfang Dezember gelesen, wie in anderen Gemeinden von den Bürgern und Bürgerinnen mit Förderung und Unterstützung der dortigen Bürgermeister Straßen gebaut oder repariert wurden, Parkplätze gepflastert, Friedhöfe verschönert oder sogar Kindergärten gebaut wurden. Das alles waren Projekte, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und von allen Bürgern genutzt werden können.

Haben Sie für Neuhaus auch ein solches Beispiel? Aus den letzten Jahren?

Der Bürgermeister hatte in der letzten Ratssitzung eines. So glaubt er jedenfalls. Er berichtete von der Pflasterung eines Parkplatzes hinter dem Neuhäuser Feuerwehrhaus durch die Feuerwehrkameraden, das seien ja schließlich auch Bürger. Da hat er recht. Und auch wir haben größten Respekt vor dem ehrenamtlichen Engagement der Feuerwehrmänner und     -frauen. Schützen sie doch im Ernstfall auch unseren Besitz und unser Leben.

Aber die Situation ist doch wohl eine vollkommen andere! Es ist vergleichsweise so: Der TSV fliest in Eigenleistung die Duschräume im Vereinsheim und der Bürgermeister vermarktet das als Bürgerengagement für den Flecken. Bemerken Sie den Unterschied? Es ist sehr wohl zu unterscheiden, ob man etwas für sich selbst oder für die Allgemeinheit macht. Und Feuerwehrangelegenheiten fallen in die Zuständigkeit der Samtgemeinde Am Dobrock, nicht in die des Flecken Neuhaus. Es ist schon mehr als dreist, sich mit diesen Federn zu schmücken.

Lange habe ich darüber nachgedacht, wie man zu solch einem Vergleich kommen kann. Für mich gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder ist dem Bürgermeister jeder Realitätssinn abhanden gekommen oder er will Rat und Bürger bewusst – sorry – verarschen. Zum Wohle unseres Flecken gehe ich vom Zweiten aus.

Zu guter letzt erwähnte er noch, dass auch die Bürgersteigkante abgesenkt und ein paar Meter Gehweg neu verlegt wurden. Das allerdings ist Angelegenheit der Gemeinde. Schön, dass das alles so problemlos funktioniert hat. Ohne Antrag. Ohne Behandlung im Rat. Ohne Bürokratie. Respekt und Anerkennung, ihr Feuerwehrkameraden! Einem Bürger aus der Bahnhofstrasse wurde ein solcher Wunsch zur Verbreiterung seiner Einfahrt – auf eigene Kosten – stumpf verwehrt. Das macht den Unterschied. Ja, lieber Florian, Du hast vermutlich nicht die richtigen Freunde, sonst hättest Du heute eine breite Auffahrt.

Gunnar Lenz 20151219

Zumutung Ostlandstraße

Ein Ergebnis 30-jähriger Herrschaft

Die Ostlandstraße ist eine Zumutung für alle, die sie benutzen müssen. Besonders im Herbst, wenn das Laub sich massenhaft in den großen Wasserlachen fängt und zu einem glitschigen Brei zerfahren wird. *)

Woran liegt das?

1.    Nach dem Bau der Kanalisation wurde der Leitungsgraben unzureichend verdichtet

2.    Nach der Fertigstellung der Neubaugebiete erfolgte keine Reparatur, obwohl der Baustellenverkehr den Zustand weiter verschlechtert hatte

3.    Die Anwohner hatten sich zusammen gefunden und wollten dann in Eigenleistung das Pflaster auf dem Teil an der Bahnhofstraße neu verlegen. Nur das erforderliche Material sollte die Gemeinde beisteuern. Doch der Bürgermeister verweigerte es den engagierten fleißigen Mitbürgern mit der Begründung, sie wären ja nicht versichert.

Das war aber nur ein Vorwand, denn in den Nachbargemeinden funktioniert das gut und selbst in Neuhaus dürfen Mitbürger Hand- und Spanndienste leisten – wenn es die Richtigen sind. Also wieder nur ein Machtspiel – auf dem Rücken der Anwohner. Mit einer solchen Zufahrt sind die Immobilienpreise dort gleich eine Etage tiefer, oder wer möchte gern ein Haus kaufen, wenn er vorher durch diese Straße muss? Da lohnt es sich noch nicht einmal, das Auto zu waschen.

Als wenn das alles noch nicht genug wäre, knallte mir der Bürgermeister Fotos von der Ostlandstraße auf den Tisch mit der Aufforderung, darum sollten die Freien Wähler sich mal kümmern, statt um andere Probleme. Aber Moment mal, wer trägt in Neuhaus seit 29 Jahren die Verantwortung? Die Freien Wähler oder Georg Martens? Und wer hat sich dafür eingesetzt, dass es überhaupt wieder Wegebereisungen gibt und notwendige Reparaturen erfolgen? Der Bürgermeister hat die Haushaltsmittel lieber eingespart, als die nötigen Reparaturen vorzunehmen.

Vielleicht dämmert es ja doch langsam, warum es die Freien Wähler Neuhaus gibt.

Natürlich nehmen wir uns auch der Ostlandstraße an. Doch es muss eine Lösung gefunden werden, die die Kosten für die Fehler der Gemeinde nicht einfach den Anwohnern aufbürdet. Da haben Leute erschlossene Grundstücke gekauft, dann werden Baufehler beim Kanal gemacht und der Baustellenverkehr drüber geleitet und jetzt sollen die Anlieger dafür grade stehen? Und wenn sie es entgegenkommenderweise selbst machen wollen lässt man sie nicht?

Das kann’s wohl nicht sein. Zum Mond fliegen geht, aber eine Straße instand halten soll nicht gehen? Ähh, danke, Euer Ehren, wir haben dazu noch ein paar peinliche Fragen. Vor allem aber möchten wir, dass das endlich ein Ende hat.

*) Das Bild ist auch die Auflösung unseres Bilderrätsels aus dem Flyer Nr. 8.

 

Entwässerung macht Fortschritte

Bürgermeister stemmt sich vergeblich gegen den Gemeinderat

Die Anwohner der Poststraße und die der Schleusenstraße dürfen nach der Ratssitzung vom Dienstag, 15.9.2015 darauf hoffen, dass sie bald das Regenwasser wieder regulär loswerden. Die Ratsmehrheit folgte in der turbulenten Sitzung den Vorschlägen der Freien Wähler Neuhaus. Einzig der Bürgermeister wollte die Reparaturen partout verhindern und stimmte dagegen. Dabei war das Geld dafür im Haushalt 2015 bereitgestellt worden. Die Reparaturen hätten also längst erledigt sein können und auch müssen, denn ob es nach der unnötigen Verzögerungstaktik des Bürgermeisters noch in diesem Jahr erfolgen kann, ist witterungsbedingt noch nicht sicher.

Die Freien Wähler hatten ihn bereits im Juni mit (kostenlosen!) Bildern auf den Zustand der Rohrleitung hingewiesen. Doch der Bürgermeister blieb uneinsichtig und beauftragte auf Kosten der Gemeinde eine weitere Untersuchung für 376,52 Euro. Herausgeschmissenes Geld, denn die Untersuchung musste abgebrochen werden, weil die Kamera nur höchstens 3 m in das verschobene und verwurzelt Rohr kam. Das Ergebnis lautet: "Um zukünftig den Wasserabfluss zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich, den Regenwasserkanal zu erneuern." Das deckt sich völlig mit unserem Ergebnis vom Juni 2015. Wir hatten geschrieben:"Diese ‚Leitung‘ ist irreparabel zerstört und kann nur ersetzt werden." Außer den Kosten von 376,52 Euro also im Ergebnis nichts Neues. Wir haben den starrsinnigen Bürgermeister aufgefordert, der Gemeinde diese Kosten aus eigener Tasche zu erstatten – keine Reaktion. Er hat doch sicher auch eine Amtshaftpflicht, aber Schuldeingeständnisse sind bekanntlich nicht gerade seine Stärke. Vielleicht lehnt ja der Rat die Kostenübernahme ab.

Durch diese Ruine eines Schachtes läuft das Regenwasser aus der Poststraße

Selbst Laien erkennen wohl, dass man durch einen solchen Schacht und ein solches Rohr keinen Straßenzug sicher entwässern kann. Das völlig marode, gerissene, verschobene, verwurzelte und viel zu kleine Rohr, durch das das Regenwasser der Poststraße über das Privatgrundstück Nr. 51 zum Neuhaus-Bülkauer Kanal geleitet werden soll, wird endlich durch ein richtig dimensioniertes neues Rohr ersetzt. Das hätte schon beim Neubau der Poststraße 1998 erfolgen müssen. Damals hat der Bürgermeister das verhindert. Doch jetzt gibt es die Freien Wähler Neuhaus und damit gehören Wassereinbrüche in die Häuser und überschwemmte Grundstücke bald endlich der Vergangenheit an.

Auch in der Schleusenstraße soll endlich – wie allgemein üblich – der Seitenraum abgetragen und mit Gefälle wieder korrekt hergestellt werden. Leider ist es schon zu spät, denn es sind erhebliche Folgeschäden entstanden. Weil das Wasser jahrelang nicht oberflächlich in den Graben ablaufen konnte, ist es in den Unterbau der Fahrbahn eingedrungen, hat ihn aufgeweicht und infolgedessen ist in weiten Bereichen die Fahrbahn versackt und bereits gerissen. Eindringendes Wasser und Frost erledigen den Rest. Hier wird über kurz oder lang die Asphaltdecke erneuert werden müssen – eine ziemlich teure Angelegenheit. Am falschen Ende zu sparen schadet meist mehr als es nützt. So wie man beim Auto regelmäßig seinen Ölwechsel macht, müssen auch die unbefestigten Seitenräume der Straßen abgetragen werden.

Warum der Bürgermeister all diese dringenden seit Jahren anstehenden Reparaturen verhindern will, ist schleierhaft. Um so mehr, weil er das Pflaster des Bürgersteigs vor seiner eigenen Haustür schon vor Jahren auf Gemeindekosten neu verlegen lassen hat. Er bringt seinen Gehweg in Ordnung, lässt aber anderen das Wasser in die Häuser laufen?

Erfolgreich waren die Freien Wähler schon in der Bülsdorfer Straße. Dort hatte ein verstopftes Rohr zu oftmals monatelangen Rückstaus in der Regenwasserkanalisation geführt. Dank unserer Initiative ist das Vergangenheit, das Wasser fließt wieder und Folgeschäden können nicht mehr eintreten.

So haben wir unser Wahlversprechen, in Neuhaus frischen Wind wehen zu lassen, ein paar Mal mehr erfüllt. Bedauerlich ist nur, dass das so schwer und oftmals leider auch unschön ist. Wir fragen uns jetzt einmal mehr, wie lange der Bürgermeister noch sinnvolle Vorschläge zum Vorteil der Bürger boykottieren wird, nur weil sie von den Freien Wählern kommen. Rational ist das jedenfalls nicht mehr nachvollziehbar.

Einfach verantwortungslos

Was muss eigentlich noch alles passieren, bevor man in Neuhaus wach wird?

Auch im Neuhäuser Bürgerpark hat der gestrige Sturm wieder häßliche Spuren hinterlassen – doch das kam beileibe nicht überraschend und unerwartet. Schon im Januar war der Bürgermeister auf den kritischen Zustand der großen Weide vor dem Schöpfwerk hingewiesen worden, s. Bild unten.

In der letzten VA-Sitzung am 26. Februar habe ich es nochmals gesagt, und das steht auch so in der Niederschrift der Sitzung. Aber es wurde weiter ignoriert, passiert ist wochenlang nichts, warum?

Der Bürgermeister kennt seine Verkehrssicherungspflicht.

Auf Nachfrage wurde uns von der Gemeinde mitgeteilt, dass die einschlägigen BDAK-Sonderhefte aus 2011 "Grundsätze der haftungsrechtlichen Organisation" sowie die spezielle "Verkehrssicherungspflicht für Bäume" bei der Gemeinde bekannt sind und vorliegen. Gibt es eine rationale Erklärung dafür, warum nicht danach gehandelt wird?

  

  

Am 31. März 2015 ist der Baum im Sturm auf die beiden Wege gestürzt. 

Und dann geht’s plötzlich über Nacht: Schon vor 8 Uhr beginnen die Aufräumungsarbeiten! Zeitmangel kann’s also nicht gewesen sein.

Warum wurde die Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt, bevor der Baum auf die Wege gestürzt ist?

Wie lange soll das noch so weiter gehen? Muss erst jemand drunter liegen? Was passiert jetzt mit den anderen erkennbar schwer geschädigten Bäumen? Eine Kastanie beim Sportlerheim neben der Sandsteinbank stirbt ab und eine weitere bei der Poststraßenbrücke ebenfalls. Da fehlt unten ein halber Quadratmeter Rinde und weiter oben wächst gerade ein großer Pilz aus dem Stamm, s. Bild unten.

Da braucht man keine Baumexperten mehr zu fragen, solche Bäume müssen sofort beseitigt werden, wenn sie an Straßen und Wegen stehen.

In Neuhaus muss das Kind aber wohl erst in den Brunnen gefallen sein, bevor gehandelt wird. Man kommt sich ja langsam auch blöd vor, sich mit solchen selbstverständlichen Kleinigkeiten immer und immer wieder befassen zu müssen und fragt sich, wann hier endlich wieder ganz normal sachgerecht, verantwortungsvoll und vernünftig gehandelt wird, damit man sich besser um die echten Probleme kümmern kann. Es ist irgendwie so kindisch und überflüssig…

Fusion der Samtgemeinden

Bleibt die echte kommunale Demokratie auf der Strecke?

Gebietsreformen gibt es so lange, wie es Gebiete gibt. Art. 28 GG schreibt vor, dass die Kommunen auskömmlich auszustatten sind, aber nicht, wie groß sie sein sollen. Früher gab es Kommunen unter 100 Einwohnern, aber die sind längst fusioniert, ohne dass die Demokratie darunter gelitten hätte. Wir haben auch schon lange Kommunen mit mehr als 1 Million Einwohnern, gibt es da etwa keine "echte kommunale Demokratie", frage ich mich?

Ich hatte noch vergessen zu erwähnen, dass auch die Kassenkredite (=Kontoüberziehungen) der einzelnen Mitgliedsgemeinden vollständig getilgt werden. Für Neuhaus, das in den letzten Jahrzehnten hoffnungslos für alle Zeiten verschuldet wurde, ohne dass ein einziger bedeutender Gewerbesteuerzahler wie z. B. durch Windkraft oder Campingplatz angesiedelt worden ist, ist diese Fusion der letzte Ausweg. Solchen Gemeinden wie Neuhaus bleibt am Ende nur die Selbstaufgabe, ob als Fusion mit Nachbargemeinden oder als Einheitsgemeinde. Hier hat ein Gemeinderat ohnehin schon längst keinen Gestaltungsspielraum mehr, sondern praktisch nur noch Formalitäten abzuwickeln. Es ist daher auch nicht mehr die Frage, welcher Preis gezahlt wird.

Das Problem ist nur vordergründig die Überschuldung, tatsächlich sind es die fehlenden Einnahmen, die zu diesen Schulden geführt haben. Das hätte auch eine für kleine Gemeinden günstigere Verteilung der Gelder im Lande im Falle Neuhaus nicht verhindern können. Und es liegt hier auch nicht nur an den vielen Brücken, wie gerne geklagt wird, sondern an der jahrzehntelangen unternehmensfeindlichen Politik im Ort, die die auch hier bestehenden Chancen nicht genutzt hat. Aber das ist – neben dem allgemeinen Grundproblem – ein spezielles Neuhäuser Problem.